Verkehrskontrolle – Was tun, wenn die Kelle winkt?

Viele Autofahrer haben ein flaues Gefühl im Magen, wenn sie in eine Polizeikontrolle geraten. Selbst dann, wenn sie ein gutes Gewissen haben. Was passiert jetzt, fragt man sich, wenn die Ordnungshüter plötzlich Zeichen geben, anzuhalten. Habe ich vielleicht doch etwas falsch gemacht? Stimmt etwas am Auto nicht? Wo sind eigentlich die Papiere? Und ist das Warndreieck auch tatsächlich im Kofferraum? Plötzlich steigt der Puls, oftmals auch deshalb, weil viele gar nicht wissen, wie man sich in dieser Situation korrekt verhält und was die Beamten überhaupt dürfen.

Ruhig bleiben lautet das Gebot der Stunde. Erst recht, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Wer jetzt auch noch seine Rechte und Pflichten kennt, kann der Polizei souverän und bestimmt gegenübertreten. Zunächst einmal sind allgemeine Verkehrskontrollen jederzeit und ohne Angaben von Gründen erlaubt. Deshalb gilt: anhalten. Denn wer nicht auf die Kelle oder das Leuchtband „Polizei, bitte folgen“ reagiert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro – und drei Punkte in Flensburg. Steht der Wagen, sollte der Motor ausgeschaltet und die Handbremse angezogen werden.

Am besten ist es, zunächst einmal angeschnallt am Steuer sitzenzubleiben und zu warten, bis der Beamte an das Fahrzeug herangetreten ist. Die Hände sollten dabei gut sichtbar auf dem Lenkrad ruhen. Ein Griff in die Jackentasche oder das Handschuhfach könnten den Polizisten irritieren und im ungünstigsten Fall auch als Griff nach einer Waffe fehlinterpretiert werden.

Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen. Außerdem ist seinen Anweisungen Folge zu leisten. Beispielsweise auszusteigen, damit er den Fahrzeuginnenraum überprüfen kann. Wer sich stur stellt, muss auch hier mit einem Bußgeld rechnen. Und zwar in Höhe von 20 Euro. Die Beamten dürfen die Technik des Fahrzeugs überprüfen und auch einen Blick in das Handschuhfach werfen.

Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Fehlt etwas, drohen zehn Euro Strafe. Außerdem müssen die Papiere binnen einer Woche auf dem Revier vorgelegt werden. Gleiches gilt für Verbandskasten, der auf dem neuesten Stand [foto id=“340060″ size=“small“ position=“right“]sein sollte, und Warndreieck. Fehlt etwas, werden fünf Euro Verwarnungsgeld fällig. Die Frage nach dem Warndreieck ermöglicht dem Beamten meist auch gleich einen gerne genutzten Blick in den Kofferraum. Mobiltelefone hingegen dürfen nicht überprüft werden.

Einen Drogen- oder Alkoholtest vor Ort kann man ablehnen. Allerdings kann die Polizei dann eine Blutprobe durch einen Arzt verlangen. Und die darf nicht verweigert werden. Fällt der Drogentest positiv aus, ist es der Polizei erlaubt, den Wagen nach Rauschmitteln zu durchsuchen. Der reine Verdacht hingegen reicht nicht aus, um das Fahrzeug zu überprüfen.

Zu Vorwürfen wegen eines möglichen Verkehrsdeliktes muss man sich nicht äußern – und sollte dies im Zweifel auch nicht tun. Denn oft haben die Polizisten gar nichts in der Hand und versuchen, Autofahrer zu einer Selbstbezichtigung zu bewegen. Niemand muss sich jedoch selbst belasten, jeder kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Namen und Meldeanschrift freilich müssen genannt werden.

Übrigens: Wer mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden ist, kann sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten des Beamten wenden. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.

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