Verkehrsrecht: Problemfrei durch den Sommer

Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn es nur mal schnell an den See geht? Wie und wo dürfen in der heißen Jahreszeit Autofenster verdunkelt werden und was passiert, wenn man auf der kurzen Strecke zum Strand eine Person zu viel dabei hat?

Ob Flip Flops am Steuer erlaubt sind, ist nicht ganz eindeutig. Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies möglicherweise als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz verweigern. Laut dem ADAC ist es daher ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um so eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.

Zum Schutz vor der Sonne dürfen die hinteren Scheiben verklebt werden, wenn dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei bleiben. Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene Folie verwendet werden. Besser geeignet sind daher mobile Lösungen wie beispielsweise einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt werden kann.

Auch bei einer kurzen Fahrt zum Strand gilt

Ganz egal wie kurz die Strecke ist, die zugelassene Personenzahl darf in keinem Fall überschritten werden. Das bedeutet, dass nur so viele Leute befördert werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. In Fahrzeugen, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, zum Beispiel Oldtimer, darf die Zahl der mitfahrenden Personen die Zahl der vorhandenen Sitze nicht überschreiten.

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