Verkehrsrecht – Sportverein muss Straße sichern

Wer bei der Vorbeifahrt an einem Sportplatze von einem Ball getroffen wird, hat unter Umständen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Das entschied das Landgericht Detmold, wie der ADAC jetzt mitteilt.

Im vorliegenden Fall stürzte ein Motorradfahrer, weil er von einem Fußball getroffen wurde, der durch einen löchrigen Maschendrahtzaun auf die Straße flog. Der Biker erlitt Prellungen, sein Motorrad wurde bei dem Unfall beschädigt. Der Richter gab die Hauptschuld des Unfalls dem Sportverein. Denn der ist dazu verpflichtet den Sicherheitszaun in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Den Motorradfahrer trifft aber ebenso eine Schuld: Als ortskundiges Vereinsmitglied hätte er damit rechnen können, dass sich verirrte Bälle auf der Straße befinden können und entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen (Az.: 12 O 172/09).

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