Verkehrsrecht – Wild ist nicht gleich Wild

Kängurus können nicht nur australischen Autofahrern zum Verhängnis werden. Eines dieser Beuteltiere sprang jetzt in Bayreuth vor ein Auto. Es wurde als Haustier gehalten und war seinem Besitzer ausgebüchst.

Der durch die Kollision mit dem Fahrzeug verursachte Schaden wird aber nicht von jeder Teilkaskoversicherung abgedeckt, teilt der ADAC mit. Denn die meisten Versicherer wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz  ab – und ein Känguru kommt darin nicht vor.

Der Verkehrsclub empfiehlt deshalb beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf zu achten, dass Unfälle mit Tieren aller Art versichert sind. Falls nicht, müssen Autofahrer trotzdem nicht zwingend auf den Kosten sitzen bleiben. Wird ein Känguru nämlich als Haustier gehalten, könne auch der Tierhalter in die Pflicht genommen werden. Hat er keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, die den Schaden begleicht, müsse er mit seinem Privatvermögen für den Schaden gerade stehen, so der ADAC.

 

 

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