Verkehrssicherheit: Feiern ohne Fahrzeuge

Unbeschwertes Feiern auf dem Münchener Oktoberfest oder einem der zahlreichen Herbst- und Weinfeste ist laut ADAC nur möglich, wenn auf Auto oder Fahrrad verzichtet wird, denn bei den noch folgenlosen 0,4 Promille Alkohol im Blut und unauffälligem Fahren bleibt es dabei nicht.

Auto- und Motorradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille werden schon mit einer Ordnungswidrigkeit belangt, ohne dass sie alkoholisiert auffällig geworden sind. Die Folge sind eine Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Bei auffälligem Verhalten oder einem Unfall genügen bereits 0,3 Promille für ein Fahrverbot oder mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und sieben Punkte.

Kraftfahrer, die mit mehr als 1,1 Promille angetroffen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Ihr Zustand wird stets als Straftat gewertet, gleich, wie sie sich verhalten haben. Es droht eine hohe Geldstrafe, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsentzug. Und die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate eingezogen. Der ADAC erinnert daran, dass auch Radfahrer nicht betrunken sein dürfen. Für sie gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Weiterhin droht ihnen der Verlust des Führerscheins, wenn die für diesen Fall vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu dem Ergebnis kommen sollte, dass sie wegen eines problematischen Konsumverhaltens zum Fahren nicht geeignet sind.

Gefahr droht auch noch am Morgen nach dem Fest. Da der Körper nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut, ist mancher Festteilnehmer morgens noch fahruntüchtig. Die im Volksmund gängige „gute Grundlage“ für ausgiebiges Trinken, eine üppige Mahlzeit, hilft nach Ansicht des ADAC weniger als die meisten glauben: „Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.“

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