Was wird 2013? – Punktereform: Es kann ganz schnell gehen

2013 wird eine neue Punkteregel verabschiedet. Dann müssen Raser und Rowdys im Straßenverkehr besonders aufpassen. Denn künftig wird der Führerschein dann bereits nach acht Punkten eingezogen.

Das Bundeskabinett hat schon Mitte Dezember einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministers beschlossen. Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung frühestens nach der Bundestagswahl 2013, spätestens aber 2014 in Kraft tritt.

Im Kern geht es darum, dass viele Verstöße mit weniger Punkten bedacht werden, dafür wird der Führerschein aber auch bei acht Punkten eingezogen – bisher gilt eine Grenze von 18 Punkten. Generell gibt es nur noch Punkte für Vergehen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Plakette kostet künftig nur noch ein Bußgeld, einen Punkt erhalten Autofahrer dafür aber nicht mehr.

Grobe Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften sollen generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Schwerwiegende Vergehen wie das Fahren über eine rote Ampel werden mit zwei Punkten geahndet. Für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden künftig drei Punkte vergeben. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkten sanktioniert.

Bei vier oder fünf Punkten gibt es künftig eine Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten ist eine letzte Verwarnung vorgesehen und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr eingezogen.

Einträge können nicht mehr mittels einer Nachschulung abgebaut werden, dafür gibt es aber eine geänderte Verjährungsfrist. Künftig verjähren Punkte jeder einzeln und unabhängig voneinander. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren. Bei ganz schweren Verstößen kann die Frist aber auch bis zu elf Jahre dauern.

Parallel zur Überarbeitung des Punktesystems ist eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vorgesehen. Teilweise wird eine Verdoppelung angestrebt. Details werden zurzeit noch abgestimmt. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind derzeit neun Millionen Fahrzeugführer mit Punkten registriert.

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