Parkrecht

Wenn es auf dem Parkplatz kracht

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht angebracht Bilder

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Im dichten Gedränge kann es auf Parkplätzen schnell zu einem Unfall kommen. Doch welche Regeln gelten überhaupt auf öffentlichen Parkplätzen?

Autofahrer können sich dort nicht generell auf die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ verlassen. Diese Regel gilt nur dann, wenn die Wege auf dem Parkplatz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind aber lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen, erklären die ARAG-Experten. „Rechts vor Links“ gilt also nur auf großen Parkplätzen mit Fahrbahnen wie Straßen. Aber auch da nur bei Schritttempo.

Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Parkplatz-Fahrbahn mit „Straßencharakter“ mit Tempo 27 unterwegs, bevor es krachte. Das daraufhin angerufene Gericht entschied, dass in diesem Fall der eigentlich Vorfahrtberechtigte dennoch ein Drittel des Schadens selbst tragen müsse. In einem ähnlichen Fall waren es immerhin 20 Prozent (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 240/09). Fazit: Wer auf einem Parkplatz zu schnell von rechts kommt, muss meist trotzdem zahlen.

Und noch ein bisschen Regelkunde: Autofahrer, die rückwärts ausparken oder unbedacht die Fahrzeugtür öffnen, haben im „normalen“ Straßenverkehr in aller Regel Schuld. Auf Parkplätzen ist das anders. Dort muss man immer mit Personen rechnen, die sich nicht verkehrsgerecht verhalten und beim Aussteigen schon nicht mehr an den Verkehr denken. Haltende Fahrzeuge mit Insassen sind auf Parkplätzen stets besonders im Auge zu behalten.

Und wie sieht es bei Unfällen auf Parkplätzen mit der Schadensregulierung aus? Je nachdem, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, übernimmt dessen Versicherung in aller Regel die Kosten. Hilflos sind Autofahrer allerdings, wenn sie bei der Rückkehr einen Lackschaden oder eine Delle entdecken und weit und breit kein Verursacher zu finden ist. Nach solchen Unfallfluchten muss man das Fahrzeug oft aus eigener Tasche reparieren lassen. Eine Erstattung über die Vollkaskoversicherung lohnt sich meist wegen des Rabattverlusts und der Eigenbeteiligung nicht.

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