Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung: Billig, billig – oder Qualität?

Bei manchen Kaskotarifen schreibt die Kfz-Versicherung nach einem Autounfall die reparierende Werkstatt vor. Der Kunde zahlt im Ausgleich niedrigere Beiträge. Doch schließen sich Sparsamkeit und Qualität bei der Reparatur nicht aus? Mit dieser Frage haben sich nun die Versicherungsexperten des versicherungsnahen Goslar Institus beschäftigt.

Die sogenannte Werkstattbindung liegt im Trend. Für die Versicherungen ist sie ein gut kalkuliertes Geschäft, denn die Versicherung greift dabei auf Partnerwerkstätten zurück, denen sie einen deutlich geringeren Stundensatz zahlt als in der Branche üblich. An der Qualität für den Kunden werde jedoch nicht gespart, sind sich die Experten aus Versicherungswirtschaft und Werkstättenbranche sicher.

Originalersatzteile der Hersteller, fachgerechte Reparatur und eine Garantie auf die Reparaturleistung seien selbstverständlich. Die Versicherungen haben hohe Hürden für die Partnerbetriebe: Nur größere Werkstätten mit gut geschultem Fachpersonal werden beschäftigt, die Reparaturen stichprobenartig kontrolliert. So sei sichergestellt, dass sich Qualität und günstige Versicherungsbeiträge nicht ausschließen.

Rechtlich hingegen ist bei den Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung noch nicht alles geklärt. Darauf weist zumindest Elmar Fuchs hin. Er ist Rechtsanwalt und erinnert an ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Danach musste Mercedes-Benz eine Durchrostungsgarantie nicht geben, weil der Fahrzeugbesitzer seine Inspektionen nicht bei einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen. „Und es gibt noch kein Urteil darüber, ob die Garantie erlischt, wenn Unfallreparaturen bei freien Werkstätten durchgeführt werden“, sagt Fuchs.

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