ZDK: Abwälzung des Restwertrisikos unwirksam

Dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vorliegende Rechtsgutachten erklären die Abwälzung des Restwertrisikos bei Leasing-Rückläufern auf den Handel im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für grundsätzlich unwirk­sam.

Unangemessene Benachteiligung

Eine solche Risikoverlagerung durch die herstellereigenen Leasinggesellschaften, so die Quintessenz dieser Gutachten renommierter Anwaltskanzleien, stelle eine dem deut­schen AGB-Recht zuwiderlaufende unangemessene Benachteiligung der Händler dar.

Der richtige Weg…

„Daimler hat durch volle Übernahme des Verlustrisikos aus noch schwebenden Verträgen gezeigt, wie eine faire Lösung aussieht. Daran müssen sich andere Hersteller jetzt messen lassen“, erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz.

Höchste Zeit einer Korrektur

Es sei absolut indiskutabel, dass in fast allen Ländern die Finanztöchter der Hersteller das Restwertrisiko der ihnen gehörenden Leasingfahrzeuge trügen, während in Deutschland der Handel die Verluste ausbaden solle, die nicht zuletzt dadurch entstanden wären, dass die Hersteller den Markt mit Fahrzeugen überdrückt hätten. Es sei höchste Zeit, so Koblitz weiter, dies jetzt zu korrigieren.

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