Zweirad-Führerscheine – Wer darf was fahren?

Die Fahrt auf dem Motorrad ist spätestens seit dem Film Easy Rider der Inbegriff von Freiheit. Vor allem bei schönem Wetter gibt es für viele Biker nichts Schöneres, als sich den Wind um den Helm wehen zu lassen. Und die Möglichkeiten, auf einem motorisierten Zweirad Gas zu geben, sind groß. Allerdings werden dafür die unterschiedlichsten Führerscheine benötigt.

Den Einstieg stellen Mofas dar

Sie dürfen maximal 25 km/h schnell sein. Wer 15 Jahre alt ist, kann den dafür erforderlichen Mofaführerschein machen. Ist man vor dem 1. April 1965 geboren, dürfen Mofas auch ohne Prüfbescheinigung gefahren werden. Gleiches gilt, wer im Besitz einen Fahrerlaubnis ist, gleichgültig welcher Klasse.

Etwas flotter ist man mit zweirädrigen Kleinkrafträdern unterwegs. Sie haben einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann den dafür erforderlichen Führerschein der Klasse M erwerben.

Höhere Geschwindigkeiten bieten Leichtkrafträder. Ihr Hubraum beträgt 125 ccm, die Leistung liegt bei maximal 11 kW/15 PS. Auch hier gilt: Ab 16 Jahren kann der dafür notwendige Führerschein der Klasse A1 erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen allerdings nur Leichtkrafträder mit maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Wer im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder 4 ist, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf übrigens Leichtkrafträder fahren, ohne die entsprechende Prüfung abzulegen.

Wer Volljährig ist, kann den Einstieg in die Biker-Oberklasse wagen. Der Erwerb der Führerscheinklasse A (beschränkt) ermöglicht dem Inhaber, mittelschwere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 25 kW/34 PS zu fahren. Dieser sogenannte Stufenführerschein berechtigt nach Ablauf von zwei Jahren, die volle Freiheit zu genießen und sich auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu setzen. Wer den alten Führerschein der Klasse 1a besitzt und leistungsunbegrenzte Zweiräder fahren möchte, kann den Führerschein übrigens einfach umtauschen. Und wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann sofort die unbeschränkte Klasse A erwerben.

Für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sein dürfen, wird die Führerscheinklasse S benötigt. Meist handelt es sich dabei um sogenannte Quads, die wie vierrädrige Motorräder aussehen, aber auch um Kleinst-Pkw. Das Fahrzeug darf, wenn es mit einem Benzinmotor ausgestattet ist, nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben. Handelt es sich um eine andere Antriebsart (Elektromotor), darf die Leistung nicht über 4 kW/6 PS liegen. Besitzer der Klasse S sollten sich beim Blick auf ihren Führerschein nicht wundern: eingetragen wird diese nämlich mit der Schlüsselzahl T 181.

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