2010: Die wichtigsten Änderungen für Reisende

Auch im nächsten Jahr kommen auf Autofahrer und Urlauber neue Regeln und Änderungen zu. So wird es zum Beispiel bei nicht bezahlten Knöllchen aus dem Ausland langsam ernst, denn Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Sogar bis zu zwei Jahre alte Strafzettel können – je nach Land – davon betroffen sein.

Was sich sonst noch ändert, wurde vom ADAC stichpunktartig zusammengefasst:

– Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 1. Januar 2010.

– Wegfall der AU-Plakette zum 1. Januar 2010. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung.

– Kennzeichenmitnahme nach Umzug wird erleichtert.

– Online-Fahrzeug-Zulassung wird in einzelnen Ländern getestet.

– Ende 2010 kommen das sogenannte „begleitete Fahren“ für 17-Jährige sowie die freiwillige zweistufige Fahrausbildung auf den Prüfstand.

– Reform des Punktesystems (geplant für Ende 2010).

– Neben dem Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt sein.

– Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle für Reisen mit Bus, Bahn, Flug und Schiff wird gesetzlich verankert.

– Die neue Verbraucherkreditrichtlinie tritt mit zahlreichen Verbesserungen am 11. Juni 2010 in Kraft. Dann müssen unter anderem Kreditinstitute schon in der Werbung transparente Angaben zum effektiven Jahreszins machen.

– Für Ende 2010 hat die EU eine neue Pauschalreiserichtlinie angekündigt. Darin geht es vorrangig um dringend notwendige Regelungen zu Online-Reisebuchungen.

– Personen, die in die USA einreisen wollen und keiner Visumspflicht unterliegen, müssen künftig eine Einreisegebühr bezahlen. Im Gespräch sind 10 US-Dollar pro Person.

– Für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden die Pkw-Mautvignetten teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mithilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.

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