48. Verkehrsgerichtstag: Von der MPU über Halterhaftung, Pkw-Maut bis hin zu Fahrgastrechten

Auch in diesem Jahr kommen insgesamt mehr als 1.500 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden nach Goslar, um sich beim diesjährigen 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in insgesamt acht Arbeitskreisen mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen zu befassen. Die dabei gefassten Resolutionen bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch regelmäßig in die aktuelle Gesetzgebung ein.

Auch von der diesjährigen Veranstaltung erwartet der ADAC weitreichende Empfehlungen, die insbesondere aus Sicht der Verbraucher und Autofahrer für Verbesserungen sorgen. So befasst man sich u.a. mit Verbesserungsmöglichkeiten für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die jährlich bei über 100.000 Fahreignungsprüfungen zur Anwendung kommt. Obwohl sich die MPU als Instrument der Verkehrssicherheit bewährt hat, sieht auch der Münchner Automobilklub Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Punkt ist die mangelnde Nachprüfbarkeit, da nicht jedes Untersuchungsgespräch verpflichtend als Video- oder Tonbandprotokoll aufgezeichnet wird.

Zu den weiteren Anliegen gehören der Verbraucherschutz und die Verkehrssicherheit. Der Arbeitskreis „Fahrgastrechte“ befasst sich mit Problemen bei Schadensersatzansprüchen von Bahn- und Fluggästen, deren Lösung sich in der Praxis oft sehr schwierig gestaltet. Vom ADAC wird hier eine gesetzlich verankerte, unabhängige, verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle gefordert.

Aber auch die Themenbereiche „Unfallrisiko junge Fahrer“ und die drohende Einführung der „Halterhaftung in Europa“ werden in Goslar zu Auseinandersetzungen führen. Zum Abschluss der Veranstaltung diskutiert ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker mit Nicole Razavi, der verkehrspolitischen Sprecherin der CDU in Baden-Württemberg zum Thema Pkw-Maut in Deutschland.

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