ACE will MP3-Player aus dem Straßenverkehr verbannen

Der ACE Auto Club Europa will aus Gründen der Verkehrssicherheit so genannte MP3-Player aus dem Straßenverkehr verbannen.

Nach der Diskussion, auch das Rauchen und das Essen während der Autofahrt zu verbieten, geht die Debatte um Verbote hinterm Steuer in eine neue Runde. „Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen und von Martinshörnern überhaupt nichts mit“, erklärte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp in Stuttgart.

Verzicht aller Verkehrsteilnehmer…

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer Fußgänger, Jogger und Skater sollten laut ACE auf MP3-Player verzichten, da sie durch die Musik so stark abgelenkt werden, dass sie akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer schlicht überhören. Folglich erhöhe sich das Unfallrisiko. „Die Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden, ist längst nicht mehr nur eine theoretische Mutmaßung, sondern real“, so Lempp. Er nannte als konkretes Beispiel, dass erst jüngst eine junge Rollschuhfahrerin mit aktiviertem MP3-Player in Stuttgart von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden ist. Aus Polizeiberichten gehe außerdem hervor, dass ähnlich gelagerte Unfälle in Verbindung mit mutmaßlich eingeschränkter Hörfähigkeit wegen Handy- beziehungsweise MP3-Player-Nutzung schon häufiger passiert sind.

Erst das Handy, nun der MP3-Player…

„So richtig es war, den Gebrauch von Handys am Steuer zu verbieten, so falsch ist es, MP3-Player von diesem Verbot auszunehmen“, fügte Lempp hinzu. Nach seinen Worten ist das MP3-Player-Verbot im Straßenverkehr derzeit keinesfalls klar geregelt, sondern nur mittels Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzunehmen. Im Paragraphen 1 der StVO werde für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme gefordert. Nach Paragraph 23 StVO ist ein Fahrzeugführer außerdem dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Das Bußgeld

Ein ertappter Radfahrer mit MP3-Kopfhörern in den Ohren muss laut ACE ein Bußgeld von zehn Euro entrichten, Fußgänger kämen mit einer Strafe von fünf Euro davon. Kommt es zu einem Unfall, können Verkehrsteilnehmer bei MP3-Player-Nutzung sogar in Mithaftung genommen werden. Ob der Verkehrsclub mit seinem Ansatz auf offene Ohren trifft, scheint unwahrscheinlich. In Internetforen stößt ein MP3-Player-Verbot auf deutliches Unverständnis.

(ar/os)

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