BASt-Vorschlag: Zweiteiliges Fahreignungsseminar für Punkte-Auffällige

Im Rahmen der Reform des Punktesystems für Verkehrssünder stehen auch die Interventionsmaßnahmen zur Überprüfung an.

Aus dieser Überlegung heraus hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein Konzept vorgelegt, das bei mehrfach Verkehrsauffälligen bei einem Punktestand von sechs oder sieben künftig ein neu konzipiertes, zweiteiliges Fahreignungsseminar vorsieht. Geplant ist, dass die Teilnahme von der zuständigen Führerscheinstelle angeordnet und die Fahrerlaubnis erst wieder erteilt wird, wenn der Verkehrssünder per Bescheinigung nachweisen kann, dass er der Aufforderung Folge geleistet hat.

Im Informationsteil, erläutert die BASt, gehe es unter anderem darum, den Teilnehmern „Verkehrsregeln, Sinnhaftigkeit von Regeln und Risikoinformationen bei Nichteinhaltung der Regeln zu vermitteln“. Ein weiteres Ziel sei, ihr Gefahrenbewusstsein zu verbessern. Dieser Teil des Seminars soll zwei, jeweils 90 Minuten lange Sitzungen umfassen und in Kleingruppen mit höchstens drei Teilnehmern stattfinden. Der Zeitabstand zwischen beiden Sitzungen sollte mindestens eine Woche betragen.

Der zweite Seminarteil zielt darauf ab, dass der Teilnehmer unter Anleitung des Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens findet. Diese persönlichen Strategien, heißt es in den Unterlagen weiter, sollen im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Dafür sind im BASt-Konzept insgesamt drei Einzelsitzungen à 60 Minuten eingeplant.

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