Bußgeld-Schraube dreht sich weiter: Verkehrsexperte spricht von Abzocke

Leipzig – Was womöglich als Aprilscherz von vielen Autofahrern gewertet werden konnte, ist leider keiner. Zum 1. April ist quasi als Ostermontag-Überraschung kräftig an der „Bußgeld-Schraube“ gedreht worden – „und zwar nach oben“, stellt das Portal auto.de fest und führt Beispiele an.

Gasfuß nicht unter Kontrolle

Wer etwa seinen Gasfuß nicht unter Kontrolle hat und bei Gefahrenzeichen und -situationen wie Kurven, unebene Fahrbahn, Seitenwind, Wildwechsel oder Baustelle die Geschwindigkeit nicht verringert, darf üppige 100 Euro an die Kommunen abdrücken.

Achtung, Falschparker!

Richtig zur Kasse gebeten werden demnach auch Falschparker: Fehlt der Parkschein oder ist er abgelaufen, werden die Buß- und Verwarngelder von derzeit je nach Kommune unterschiedlichen 5 bis 25 Euro um jeweils 5 Euro angehoben. Wird die nicht beglichene Parkzeit um 30 Minuten ausgedehnt, sind 10 statt 5 Euro fällig. Steht man noch länger, geht es auch hier in 5-Euro-Schritten nach oben. Bis zu einer Stunde drüber kostet es 15, bis zu zwei Stunden 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 und ab drei Stunden und mehr 30 Euro.

Auch Radler betroffen

Aber auch Radfahrern wird kräftig in die Geldbörse gegriffen. So wird nach Ostern das richtungsverkehrte Einbiegen in eine Einbahnstraße mit bis zu 35 Euro geahndet, während es bisher maximal 30 Euro gewesen sind. Fuhren noch vor Jahren Räder eher spärlich beleuchtet durch die Gegend, gibt es mittlerweile Highend-Leuchten. „Und diese sollten“, so auto.de, „tunlichst auch eingeschaltet werden, sonst wird es auch hier teuer.“ Bis zu 20 Euro, derzeit bis zu 10 Euro, könnten bei entsprechenden Kontrollen den Besitzer wechseln.

In Fußgängerzone absteigen

Damit aber noch nicht genug: Auch der Radweg muss für das Drehen an der Preisschraube herhalten. Radfahrer, die vorhandene Radwege nicht nutzen, werden schnell 20 Euro los. Sicher können sich Radler auch in Innenstädten nicht mehr fühlen. Steigen sie in der Fußgängerzone nicht vom Rad ab, sind zwischen 15 und 30 Euro fällig.

„Nicht jeder gleich kriminell“

Alexander Schwarz, auto.de-Verkehrsexperte, bezweifelt allerdings, dass mit der Erhöhung von Bußgeldern eine erzieherische Maßnahme einhergeht. „Nicht jeder, der einmal 20 Meter auf einem Fußgängerweg fährt, da kein Radweg vorhanden ist, ist gleich ein Krimineller, der hart bestraft werden muss.“ Auch sei nicht jeder Autofahrer, der einmal fünf Minuten länger als erlaubt parke, kriminell. Die Erhöhung der Bußgelder nennt Schwarz eine Abzocke von Bürgern durch Staat und Kommunen.

Knöllchen als Kassenschlager

Laut einer Studie des Versicherungs- und Energievergleichsportals preisvergleich.de zockt der Staat auto.de-Angaben zufolge Bürger immer mehr ab. So habe er alleine 2011 rund 450 Millionen Euro durch Knöllchen eingenommen.

KoCom/Quelle: auto.de/Fotos: Archiv

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