China: Veränderte Importbestimmungen für Autohersteller

Deutsche Autofahrer haben einen recht hohen Anspruch an die Qualität und Sicherheit von Fahrzeugen. Um diese zu erfüllen, wurden bindende Auflagen entwickelt, die die Hersteller erfüllen müssen. Ein entsprechendes Anspruchsdenken haben auch Chinesen. Deshalb müssen auch deutsche Hersteller dort bestimmte Auflagen erfüllen, so wie die nun überarbeiteten Importbestimmungen für das Reich der Mitte.

Damit ein deutscher Hersteller wie beispielsweise Volkswagen oder ein Zulieferer wie ZF seine Produkte nach China einführen darf, muss das Unternehmen einiges tun. Zunächst muss sich die Firma qualifizieren, indem sein Produkt die von China gestellten Anforderungen erfüllt. Auch die Fertigungsanlagen, Werke und Herstellungsprozesse werden dabei unter anderem vom TÜV Rheinland begutachtet und beurteilt. Erst dann kann die „China Compulsory Certification“ (CCC) beantragt, das Produkt mit dem Siegel versehen und die Ware nach China exportiert werden. Sowohl die Prüfung des Produkts als auch die Fertigungsprozesse werden in einem halb- bis ganzjährigen Turnus wiederholt. Es können sowohl einzelne Teile wie etwa ein Getriebe oder auch ein ganzes Auto zertifiziert werden.

Schikane ist diese Vorgehensweise nicht, gelten doch die gleichen Bedingungen auch für chinesische Hersteller, die in ihrem Land etwas verkaufen wollen. Vielmehr hat die Einhaltung der CCC-Regelung gerade für deutsche Automobilhersteller hohe Priorität, da China ein boomender Markt ist. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) rechnet dort für 2010 mit einem Plus beim Pkw-Absatz von 16 Prozent auf 9,7 Millionen Einheiten. Das entspricht fast einem Sechstel der erwarteten globalen Verkäufe. Davon werden auch die deutschen Hersteller profitieren, die ihren Absatz in China innerhalb der vergangenen vier Jahre auf 1,55 Millionen Einheiten verdreifacht haben. Damit stammt fast jeder fünfte chinesische Neuwagen von einer deutschen Marke.

Die aktualisierten CCC gelten für Pkw ab dem 1. Juli 2011 und für Lkw ab dem 1. Januar 2012. Die Anforderungen an die für das Reich der Mitte bestimmten Fahrzeuge sind ähnlich denen in Europa, nur im Bereich Crashtests und Sicherheit weichen die Vorgaben von den hier geltenden etwas ab. China ist bemüht, trotz der unabdingbaren und erstmals 2003 aufgestellten CCC-Regelung für einen reibungslosen Ablauf des Imports zu sorgen. Daher gab es nun erstmals ein gemeinsames Seminar mit hochrangigen Vertretern der zuständigen chinesischen Zertifizierungsstellen und der übergeordneten Behörde, den europäischen Herstellern und Zuliefern sowie dem TÜV Rheinland, der die Zertifizierung im Auftrag der chinesischen Stelle bei derzeit 250 Firmen durchführt. Im gemeinsamen Dialog wurden hierbei die CCC-Bedingungen erläutert und besprochen sowie Wiedersprüche und Unklarheiten beseitigt.

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