Garantien auf Neuwagen – Zwischen null und sieben Jahren

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Ein ansprechendes Design, Zuverlässigkeit und natürlich der Preis sind beim Kauf eines Neuwagens wichtige Faktoren. Bei der Garantie schauen viele Autofahrer dagegen nicht so genau hin. Dabei wird diese mit zunehmendem Autoalter immer wichtiger. Bevor die japanischen Marken in den 80er-Jahren in Deutschland Fuß fassten, boten alle Marken mehr oder weniger den gleichen Garantieumfang und beschränkten sich dabei häufig auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Inzwischen hat sich viel getan.

BMW: Nur Gesetzliche Gewährleistung

Das absolut Notwendigste gewährt derzeit nur noch BMW. Statt Garantie geben die Bayern die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Gewährleistung. Im Vergleich zur Garantie ist dies ein feiner, aber manchmal entscheidender Unterschied. Denn bei der Gewährleistung hat der Kunde nur den Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln, die bei der Übergabe des Fahrzeugs schon vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten muss er dies zwar nicht beweisen, in den folgenden 18 Monaten aber schon.

Alle anderen Hersteller geben freiwillig vollwertige Garantien, beheben einen Mangel also innerhalb eines festgelegten Zeitraums unabhängig davon, ob er bei der Auslieferung vorhanden war oder nicht. Die Garantieleistung ist aber fast immer an gewissen Bedingungen geknüpft, etwa an die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen.

7 Jahre Garantie bei Kia

Am großzügigsten zeigt sich aktuell Kia; dort deckt die Garantie sieben Jahre oder 150.000 Kilometer ab. Zwei Jahre weniger gesteht die Schwestermarke Hyundai ihren Kunden zu, macht allerdinge im Gegenzug keine Begrenzung bei der Fahrleistung. Ebenfalls fünf Jahre gewährt Subaru, allerdings nur, solange das Auto nicht mehr als 160.000 Kilometer gelaufen ist. Ebenfalls noch deutlich über dem Branchenschnitt liegt Lancia mit vier Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Die Angebote sind auch für Kunden attraktiv, die ihr Fahrzeug nur kurze Zeit fahren und dann verkaufen wollen. Denn die Garantie geht auch auf den neuen Besitzer über.

Viele andere Importmarken – etwa Honda, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Suzuki und Toyota, aber auch die Edelhersteller Jaguar und Land Rover – setzen auf eine dreijährige Garantie, auch um die starke deutsche Konkurrenz zu überflügeln, die in der Regel nur zwei Jahre bietet. Das ist unter anderem bei Audi, Ford, Mercedes, Porsche und VW der Fall. Aber auch bei den Citroen, Fiat und Peugeot.

Sonderfall Opel

Ein Sonderfall ist Opel. Die Rüsselsheimer hatten 2010 und 2011 kurz einen sogenannte „lebenslange Garantie“ im Programm. Dabei gab es aber jede Menge Einschränkungen im Kleingedruckten. So musste der Kunde etwa bereits nach 50.000 gefahrenen Kilometern unter anderem die Materialkosten anteilig bezahlen. Opel begründete die Abschaffung Ende 2011 mit dem gewachsenen Vertrauen in die Marke, das ein derartiges Angebot unnötig machen würde. Nun bieten die Rüsselsheimer wie viele andere Hersteller eine kostenpflichtige Anschlussgarantie an, die nach Ablauf von zwei Jahren dazu gebucht werden kann.

Für kostenpflichtige Anschlussgarantien gelten übrigens weniger strenge Wartungs-Regeln als für die normale Garantie. Sie erlischt beispielsweise auch nicht, wenn man für Reparaturen oder Inspektionen nicht den Vertragshändler aufsucht.

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