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Kältemittel-Streit – Freibrief für Mercedes-Kompaktklasse

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Die Mercedes-Modelle der neuen Kompaktklassen-Generation fahren in Deutschland nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verzichtet bei den zwischen Herbst 2012 und Juni 2013 verkauften Fahrzeugen derzeit nach eigenen Angaben auf Sanktionen für den Einsatz des verbotenen Kältemittels 134a. Die Behörde nutzt dabei einen gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum, da in diesem Fall keine Gefahren für die Verkehrssicherheit vorliegen. Damit ist auch der im Extremfall mögliche Verlust der Zulassung vom Tisch.

Eigentlich ist der Einsatz von 134a in neuen Pkw-Typen nicht mehr gestattet. Stattdessen hätte Daimler – auch laut der ursprünglichen Typgenehmigung – das neue Kältemittel 1234yf verwenden müssen. Die Schwaben lehnen das jedoch ab, da sie den Stoff nach internen Tests für gefährlich halten. 1234yf ist brennbar und bildet dabei eine stark ätzende Säure.

Daimler setzt daher auch bei den seit Herbst ausgelieferten Fahrzeugen der A-, B- und CLA-Klasse weiterhin auf das alte Kältemittel. Für diese Modelle lag zunächst streng genommen keine gültige Typgenehmigung vor. Anfang des Monats hatte das KBA eine nachträgliche erweiterte Typgenehmigung akzeptiert, die auf dem Antrag für die Vorgängergeneration basierte, mit der sich auch die neuen Fahrzeuge zahlreiche Komponenten teilen. Die Genehmigung gilt aber nur für Neuzulassunge; da die älteren Fahrzeuge aber technisch mit den neuen identisch sind, verzichtet das KBA auf Sanktionen.

Kältemittel-Probleme hat Daimler aber immer noch – im Nachbarland Frankreich. Dort ist die neue Typgenehmigung noch nicht offiziell registriert. Kunden können die Kompaktmodelle zwar kaufen, aber nicht zulassen. Einen Grund für die Verzögerung kennt Daimler nach eigenen Angaben nicht – prinzipiell gelten alle Pkw-Typgenehmigungen automatisch europaweit. Der Hersteller hofft nun auf eine schnelle Klärung des Problems.

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