Karneval: Auch Radfahrer können die Fahrerlaubnis fürs Auto verlieren

Aus gutem Grund verstärkt die Polizei während der närrischen Tage ihre Verkehrskontrollen. Denn rund um den Rosenmontag häufen sich die Verkehrsunfälle, die auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt für den sicheren Heimweg nach einer rauschenden Feier öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi.

Mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ist jedoch schon ab einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille zu rechnen. Der DVR empfiehlt eindringlich, beim Führen eines Fahrzeuges komplett auf Alkohol zu verzichten. Was viele Verkehrsteilnehmer noch immer nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) und ein Monat Fahrverbot. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar und muss mit einer empfindlich hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht.

Karnevalisten, die unter Alkoholeinfluss aufs Fahrrad steigen, sind keineswegs auf der guten Seite. Werden 1,6 Promille erreicht, gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Hier drohen ein Bußgeld, die Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt Alkohol im Straßenverkehr übrigens ab. In einer repräsentativen Umfrage des DVR forderten rund 60 Prozent der Befragten ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer, wie es für alle Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren bereits gilt. Den größten Zuspruch fand das generelle Alkoholverbot in der Altersgruppe der 35- bis 54-Jährigen sowie in der Gruppe zwischen 65 und 74 Jahren. Auf die Frage, welche Promilleobergrenze für private Kraftfahrer in Deutschland gelte, wussten nur knapp 63 Prozent der 2.000 Befragten die richtige Antwort: 0,5 Promille. Etwa jeder elfte Befragte hielt eine Grenze von 0,8 Promille für verbindlich.

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