Karneval – Feiern ohne Reue

Karneval ist für viele Jecken die schönste Zeit im Jahr. Das weiß auch die Polizei und verstärkt an Karneval ihre Fahrzeugkontrollen. Wer sich nicht an ein paar einfache Regeln hält, kassiert unter Umständen  mehr als nur ein niedriges Bußgeld.

Alkohol: Bier, Schnaps und Wein zählt für viele Karnevalisten zum ständigen Begleiter. Dann bleibt der Autoschlüssel aber tabu. Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. So zum Beispiel, wenn in Schlangenlinien gefahren wird. Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind dann zügig kassiert. Die „absolute Fahruntüchtigkeit“ stellt die Polizei bei 1,1 Promille fest. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gelten ohnehin null Promille und damit ein striktes Alkoholverbot.

Doch nicht nur am Abend des Feierns bleibt das Auto stehen, auch am nächsten Tag sollte auf das selbständige Fahren verzichtet werden. Denn wer zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Und der ist in der Polizeikontrolle nachweisbar.

Verkleidung: Eine lustige oder auch gruselige Kostümierung ist an Karneval Pflicht. Beim Autofahren darf bei der Maskerade aber nicht übertrieben werden. Hüte, Bärte, Perücken und dicke Brillen behindern Sicht und Bewegungsfreiheit, was gefährliche Folgen haben kann. Außerdem droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld von zehn Euro. Wird der maskierte Fahrer geblitzt und ist nicht eindeutig zu erkennen, kann das Führen eines Fahrtenbuchs verordnet werden. Schlimmer wird es im Falle eines Unfalls: Dem Karnevalisten kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die Kaskoversicherung kürzt dann unter Umständen ihre Leistungen. Besser ist es, die Verkleidung im Kofferraum zu deponieren und erst vor Ort anzuziehen.

Parken: Wer in Karnevalshochburgen sein Auto am Weg des Sonntags- oder  Rosenmontagszugs parkt und deshalb abgeschleppt wird, muss meistens die Kosten dafür tragen. Denn die Städte sind berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen, um einen reibungsfreien Zugverlauf zu gewährleisten. Ist der Halter nicht auffindbar, rückt der Abschleppwagen sofort an.

 

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