Keine Gnade für betrunkenen Pferdekutscher

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Ob Autofahrer, Radfahrer oder auch Pferdekutscher: Beim Thema Alkohol im Straßenverkehr versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Das weiß jetzt auch ein Droschkenfahrer, der von der Polizei mit 1,98 Promille vom Bock geholt wurde.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 30 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Kutscher legte aber Berufung ein. Nach einigem Hin und Her sprach schließlich das Oberlandesgericht Oldenburg ein Machtwort: Der für die Autofahrer geltende Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille sei auch auf das Führen einer Pferdekutsche übertragbar, erläutern die ARAG-Experten (OLG Oldenburg, AZ: Ss 204/13).

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