Mobile Zukunft (VIII): Licht bleibt beim Auto immer ein großer Sicherheitsfaktor

Leipzig – „Wenn die Tage immer kürzer werden“, schreibt Ulrich Hackenberg, Mitglied im Volkswagen-Markenvorstand und verantwortlich für Forschung und Entwicklung, in einer „Viavision“-Ausgabe der Volkswagen-Gruppe über Lichttechnik, Motto „Sehen und gesehen werden“, „kommen die Lampen am Pkw wieder häufiger zum Einsatz.“

Bis zu mehreren hundert Lampen

Von allen Lampen am Auto fallen vor allem Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten ins Auge. „Insgesamt können aber mehrere hundert Lampen in und an einem Pkw verbaut sein“, verweist der Bericht auf klare Vorschriften, welche Beleuchtungseinrichtungen Pflicht sind und welche eher die Kür darstellen. Auch Einbauhöhe und -breite sind geregelt. Im [foto id=“434733″ size=“small“ position=“left“]Innenraum sind der Fantasie aber demnach kaum Grenzen gesetzt. „Vorgeschrieben sind nur die Farben der Anzeigeleuchten für Fernlicht (blau) und Nebelschlussleuchte (gelb) im Armaturenbrett.“

Reflektoren zusätzlich zu Rückleuchten

Rückleuchten müssen rot sein, damit Vorder- und Rückseite eines Fahrzeugs auch im Dunkeln unterscheidbar sein. Pflicht sind zwei Rückleuchten, die gleichzeitig mit Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet sind. Zusätzlich zu den roten Rückleuchten sind zwei rote Reflektoren vorgeschrieben, die Rückstrahler. Mindestens ein Rückfahrscheinwerfer muss sein, die meisten Pkw haben aber zwei. „Sie dürfen als einzige Scheinwerfer auf der Rückseite des Pkws weiß leuchten, allerdings maximal zehn Meter der Fahrbahn erhellen.“

Nummernschild-Beleuchtung wird verlangt

Die zwei geforderten Bremsleuchten sind rot, haben aber wegen des Warneffekts ein deutlich helleres Licht als Rückleuchten. Verlangt wird ebenfalls eine Beleuchtung des hinteren Nummernschilds bei Dunkelheit, das Licht darf aber nur das Kennzeichen selbst anleuchten, nicht die Umgebung. Das Auto muss auch eine Nebelschlussleuchte haben, die nur bei Nebel [foto id=“434734″ size=“small“ position=“right“]mit Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden darf. „Nebelscheinwerfer sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung verwendet werden.“

Zusammen auch als Warnblinkanlage

Die gelben Blinker zeigen anderen Verkehrsteilnehmern, dass ein Auto die Fahrtrichtung ändert; sie werden zusammen auch als Warnblinkanlage verwendet. Das Abblendlicht ist die am häufigsten verwendete Einstellung der Frontscheinwerfer. Es muss den Angaben zufolge bei schlechter Sicht und Dunkelheit eingeschaltet sein, wenn kein Fernlicht eingesetzt werden kann. Wegen des Rechtsverkehrs bei uns haben Fahrzeuge ein asymmetrisches Abblendlicht, das rechts 80 bis 120 Meter der Fahrbahn ausleuchtet, links nur zirka 60 Meter.

Tagfahrlicht bei Neuwagen vorgeschrieben

Das Standlicht ist in die Frontscheinwerfer integriert, leuchtet immer gleichzeitig mit Abblend- und Fernlicht. Es wird meist verwendet, wenn ein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften parkt. Bei Neuwagen ist Tagfahrlicht vorgeschrieben. [foto id=“434735″ size=“small“ position=“left“]Dieses Licht ist deutlich dunkler als das Abblendlicht. „Darum darf es nicht als Fahrtlicht im Dunkeln verwendet werden und dient ausschließlich dazu, besser gesehen zu werden.“

Was alles längst keine Vision mehr ist

Fernlicht sollte nachts die normale Frontscheinwerfer-Einstellung außerhalb geschlossener Ortschaften sein. Allerdings, so die „Viavision“-Vorlage, ist die Verwendung verboten, wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Fernlicht leuchtet mindestens 100 Meter weit, kann je nach Leuchtmittel und Modell bis zu 500 Meter weit reichen. Längst keine Vision mehr sind Scheinwerfer, die mitdenken, und Infrarotlicht, mit dem man selbst im Dunklen sehen kann, worüber sie demnächst noch lesen.

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