VW

Neue Regelung der Umweltprämie bringt größere Entscheidungsfreiheit

Mit der Entscheidung, sich ab 30. März die Umweltprämie schon mit einem unterschriebenen Kaufvertrag reservieren zu können, erweitert sich der Entscheidungsspielraum für Interessierte.

Mussten die sich bisher in der Regel für ein Auto entscheiden, dass beim Händler bereits auf dem Hof stand oder nach kurzer Lieferzeit übernommen werden konnte, so hat sich die Lage jetzt geändert. Man kann den Vertrag für das Auto seiner Wahl unterschreiben und den Verschrottungsnachweis nachreichen.

Angesichts von Händlerhöfen ohne Klein- und Kompaktfahrzeugen erhöht das die Chance, die Umweltprämie zu erhalten. Für die Umwelt und für den eigenen Geldbeutel ist die Tatsache aber noch wichtiger, dass man nun auch Fahrzeuge erwerben kann, die noch gar nicht ausgeliefert werden, aber mit besonders niedrigen Verbrauchs- und Kohlendioxid-Daten glänzen. So hat zum Beispiel Volkswagen auf dem Genfer Automobilsalon gerade den neuen Polo vorgestellt. In der verbrauchsoptimierten Version Blue Motion mit 66 kW/90 PS starkem 1.6-TDI-Motor hat der neue Polo einen Normverbrauch von 3,8 Litern auf 100 Kilometer und einen CO2-Wert von 96 Gramm pro Kilometer. Auf solche ein Auto warten viele sicher gern, seit die Abläufe für die Verschrottungsprämie geändert worden sind.

Einen Polo der noch aktuellen Baureihe könnte man zurzeit auch nicht mehr erwerben. Volkswagen hatte zwar 50 000 Stück zusätzlich bauen lassen. Doch auch die sind schon ausverkauft. Insgesamt 90 000 VW Polo wurden mit Einsatz der Umweltprämie in der Zwischenzeit verkauft.

Die Umweltprämie steht dem Käufer zu, wenn sein Vertrag akzeptiert wurde und er den Verschrottungsnachweis nachgereicht hat. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dafür das Antragsverfahren umgestellt. Dazu sind neue Formulare notwendig, die das BAFA erst ab Ende März zur Verfügung stellt. Dennoch gilt: Mit diesem neuen Ablauf müssen Autokäufer also auch bei langen Lieferzeiten für ihren Traumwagens nicht um die Umweltprämie fürchten.

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Gast auto.de

März 18, 2009 um 10:48 am Uhr

Der letzte Satz des Artikels lautet: "Mit diesem neuen Ablauf müssen Autokäufer also auch bei langen Lieferzeiten für ihren Traumwagens nicht um die Umweltprämie fürchten."
Ich verstehe nicht, wie man so etwas schreiben kann, wo doch jetzt schon klar ist, dass am 30.Marz mit Abgabe aller Anträge die Grenze von 600000 überschritten wird.

Gast auto.de

März 18, 2009 um 10:47 am Uhr

Der letzte Satz des Artikels lautet: "Mit diesem neuen Ablauf müssen Autokäufer also auch bei langen Lieferzeiten für ihren Traumwagens nicht um die Umweltprämie fürchten."
Ich verstehe nicht, wie man so etwas schreiben kann, wo doch jetzt schon klar ist, dass am 30.Marz mit Abgabe aller Anträge die Grenze von 600000 überschritten wird.

Gast auto.de

März 15, 2009 um 7:44 pm Uhr

Wie heißt die Prämie denn? Ah genau, die heißt ja auch Umweltprämie… Es geht also nicht nur um die kurzfristige Ankurbelung der Wirtschaft, sondern auch um die Umwelt.
Wenn man Autos alle 3-5 Jahre wechselt, dürfte der Punkt: für die Umwelt gut sein nicht ganz so unterstützend sein, wie bei nem 10+ jährigen Auto… Mal ganz davon abgesehen, dass man sich wohl fragen muss, ob wer der sein Auto alle 3-5 Jahren wechselt, tatsächlich eine solche Prämie benötigt… Gleichheitsgrundsatz… hmm…da sehe ich aber wohl eher ne ungleichheit zu ungunsten der ärmeren Menschen…

Gast auto.de

März 15, 2009 um 3:46 pm Uhr

Die Abwrackprämie ist ein Mittel, um den Pkw-Verkauf in Deutschland kurzfristig anzukurbeln.
Personen, die sich sowieso alle drei bis fünf Jahre einen neuen Pkw anschaffen,sind hier klar benachteiligt-es gibt keine Prämie.
Somit entsteht die Frage nach dem Warum???? Gilt hier nicht der in unserer Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz???
Ich habe mir im vergngenen Jahr einen neuen Pkw zugelegt, was muß ich tun, um bei der Anschaffung des nächsten Pkw in ca. zwei Jahren eine Prämie zu bekommen???

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