Oldtimer-Leasing: Vom Scheunenfund zum Garagengold

Bei vielen Autos ist es Liebe auf den ersten Blick: Den oder keinen! Das gilt besonders bei Oldtimern. Doch steht zwischen Wunsch und Wirklichkeit der Inhalt des Portemonnaie. Bei Finanzierungslücken für den Traum-Oldie boten sich bisher nur zwei Lösungen an: Die Oma anpumpen oder einen Kredit bei der Bank beantragen. Nun öffnet sich ein dritter Weg. Findige Finanzierungsinstitute haben Leasing-Modelle für klassische Fahrzeuge entwickelt.

In der Regel eignet sich das Geschäftsmodell jedoch nur für Selbstständige, die auch die steuerlichen Vorteile nutzen können. Zu den Anbietern zählen eine Handvoll Spezialfinanzierer wie die AIL Classic Leasing, X-Leasing und Leasconcept. Wird beim Leasingvertrag für einen Neuwagen meist eine jährliche Kilometerleistung vereinbart, steht beim Leasing eines Klassikers immer ein genau definierter Restwert am Ende der Vertragslaufzeit. Den mehrere Jahre im voraus zu kalkulieren, ist allerdings bei historischen Modellen ein Spiel mit mehreren Unbekannten. Ein Gutachten vom Oldtimer-Experten ist daher unumgänglich.

Die AIL Leasing geht mit folgender Beispielrechnung auf Kundenfang: Ein Porsche 911 von 1975 wird für 30 000 Euro angeboten. Ein freiberuflicher Architekt hat auf das Fahrzeug während des Urlaubs ein Auge geworfen und möchte es dienstlich nutzen: Zur eigenen Freude und um Kunden zu beeindrucken. Die Anzahlung beträgt nach AIL-Angaben null Euro, die Laufzeit wird auf 36 Monate festgelegt, die monatliche Rate beläuft sich auf 705 Euro und am Ende ist ein Restwert von 9 000 Euro zu finanzieren. Für Rolf Huber, Geschäftsführer des Unternehmens, liegen die Vorteile auf der Hand. „Unter Berücksichtigung der Steuervorteile bringt unser Leasing-Angebot gegenüber dem Barkauf einen Vorteil von rund 11 000 Euro“.

Bislang spielt das Oldtimer-Leasing in Deutschland noch eine untergeordnete Rolle. Das liegt auch an steuerlichen Unwägbarkeiten. Wer den Oldtimer als Dienstwagen nutzt, und von vornherein eine Kaufoption festlegt – schließlich handelt es sich ja um eine „Liebesbeziehung“ – riskiert, dass das Finanzamt den Vertrag insgesamt nicht akzeptiert. Dann sind die Steuerersparnisse futsch. Auch bei „Steuersparmodellen“ mit hohen Raten und trickreichem Mini-Restwert wird das Finanzamt hellhörig. Hier soll ganz offensichtlich auf Kosten des Fiskus ein Klassiker angeschafft werden und dies lässt kaum ein Beamter durchgehen.

Ohnehin ist eine Oldtimer-Anschaffung auf Leasingbasis nur unter steuerlichen Gesichtspunkten lohnend. Huber: „Für den Privat-Käufer bietet es weniger Vorzüge, da dieser keine der genannten Vorteile erzielen kann. Außerdem muss der Privatkunde auf die Leasingrate Mehrwertsteuer zahlen, die er im Gegesatz zum gewerblichen Kunden nicht zurückerstattet bekommt.“

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