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Verwunderlich ist es nicht, dass für das kommenden Wochenende weitere Schneefälle und winterliche Temperaturen angekündigt werden. Denn schließlich ist Winter. Dennoch kann es nicht schaden, sich vor Augen zu führen, dass winterliche Wetterlagen immer auch besondere Straßenverhältnisse mit sich bringen. Richtiges Verhalten und eine optimale Ausrüstung des Fahrzeuges sind deshalb unerlässlich.
Bei Nichtbeachtung der Maßgaben drohen empfindliche Geldbußen, oder sogar versicherungsrechtliche Konsequenzen nach Unfällen. Der ADAC hat wesentliche Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bußgeldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Straßen zusammengestellt.
Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.
Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. Weitere 10 Euro muss derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Das Dach ist außerdem schneefrei zu halten, damit der Schnee beim Bremsen nicht nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht und die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.
Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z.B. Stop, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.
Im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser bei sich zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.
geschrieben von auto.de/koe | Fotos: Continental veröffentlicht am 08.01.2010 aktualisiert am 08.01.2010
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Bei eiskalten Temperaturen ist es bei einigen Fahrzeugen erst mal die Frage, ob es überhaupt anspringt, also starte ich erst den den Motor und wenns klappt, kratze ich ihn frei. Ich wäre ja blöd, wenn ich ihn erst freikratze, um dann festzustellen, dass er nicht anspringt – oder… und wenn er einmal angesprungen ist, schalte ich ihn für die kurze Zeit des Kratzens auch nicht wieder aus … oder ? Also Problem gelöst, nächstes Problem…..
Wenn man mit mehreren Personen fahren möchte, ist es ohne warmlaufenlassen des Motors nicht möglich zu fahren, da sind alle Scheiben sofort von innen zugefroren. Jetzt sagt nicht, dass man mit offenen Fenstern fahren soll, die sind auch festgefroren. Nach wamlaufenlassen des Motors ist alles ok!!!!!!!
…so viele kommentare hier von halbwissenden…oh oh
Also ich habe Front und Heckscheibenheizung und ich muß jetzt mal ganz klar sagen wieso sollte ich diese nicht einsetzten wenn Ich sie schon habe? Um die Frontscheibenheizung zu aktivieren muß ich denn Motor laufen lassen sonst geht die nicht, aber wiso sollte ich das denn nicht tun bis ich die Seitenscheiben und das Dach an meinem Kombi von Eis und Schnee befreit habe ist die Frontscheibe soweit geheizt das ich nur noch ganz leicht zu wischen habe und dann auch schon losfahren kann wäre doch schwachsin das nicht zu nutzen jetzt mal ehrlich!
Moderne Motoren bringen schon nach etwa 30 Sekunden warme Luft. Das wurde durch kleinere Abstände der Wasserbohrungen zum Zylinder und Brennraum im Zylinderkopf erreicht. Bei kleinen Motoren ist eine Erwärmung im Leerlauf nur sehr gering, größere Motoren werden im Stand schneller warm als mit Fahrtwind. Da es kaum noch Motoren unter 1500 ccm gibt, sollte das Warmlaufen im Stand durchaus effektiv sein. Die Hersteller schreiben 30 Sekunden Warmlaufen vor, um an allen beweglichen Teilen des Motors einen Ölfilm zu erzeugen, bevor der Motor belastet wird. Wird der Motor nach vollständiger Erwärmung abgestellt, dann läuft das Öl fast vollständig in die Ölwanne zurück. Bei nur leicht warmen Motor bleibt dagegen ein leichter Ölfilm noch lange vorhanden, da das Öl noch etwas dicker ist als bei den typische 60°C bis 70°C. Bei Autos ab Anfang der 90iger ist ein Starten während dem Kratzen durchaus effektiv. Nur alte Autos mit Auspuffheizung bringen erst unter Belastung Wärme. Klimaanlagen besitzen zum Teil auch eine Funktion zum trocknen der Luft. Diese ist auch im Winter sehr zu empfehlen. Ansonsten sollte die Klimaanlage ausgeschaltet werden. Auch die Trockenfunktion sollte erst aktiviert werden, wenn warme Luft aus den Düsen kommt.
Wenn die Scheibe von Innen – Beschlägt heist das zu viel feuchtigkeit im Auto . Einfacher Trick Abends nach dem abstellen des Autos kurz Fahrzeug entlüften dann kann die feuchte Warme Luft aus dem Fahrzeug . Wenn man weis das zB. viel feuchtigkeit im Auto ist lässt man Heizung und Klimaanlage zusammen laufen die Luft wird dadurch Trocken ausserdem sollte Sie auch bei beschlagenen Scheiben zugeschaltet werden.
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Gast auto.de
Januar 14, 2010 um 11:34 pm UhrVerwarngeld wegen Warmlaufenlassen des Motors oder einsatz der Frontscheibenheizung so ein Quatsch wenn ich das schon höre warum wird dann die Frontscheibenheizung überhaupt verbaut wenn man denn Motor laufen lassen muß damit sie Funktioniert? Wenn man Ich sie bei meinem Wagen nutzen will muß ich denn Motor laufen lassen und dann muß ich doch sagen wenn ich das nicht darf warum ist das teil dann überhaupt verbaut? Deutschland deine Paragrafen da wo man sie Braucht gibt es sie nicht und da wo man gar nicht dran denkt gibt es die größten blödsinnigsten Bußgelder!
Also ich lasse denn Motor laufen, die kurze Zeit die er dann läuft wärend ich ums Auto laufe und die Seitenscheiben Freikratze die interessieren mich auch nicht wenn man darüber nachdenkt wie viele Brummi fahrer denn Motor einfach laufen lassen wärend sie auf tour gehen und was weiß ich was machen dann kann das bisschen ausstoß der da raußkommt denn Kohl auch nicht mehr Fett machen, oder die ganzen Autos ohne Kat die noch rumfahren die verblasen 100x mehr dreck beim anlassen des Motors wie ich in denn 2 min die ich Kratze also was solls!
Wer sagt ich reskiere ein Bußgeld wegen des laufenlassen des Motors wärend des Freikratzens der hat wohl recht aber ganz ehrlich wie oft kommt es vor das die Polizei oder das Ordnungsamt an meinem Auto vorbeifährt wärend ich denn Motor laufen lasse das ist mir in denn 5 Wintern die ich mein Auto habe und das so mache noch nie passiert und ich denke das wird es auch nie und wenn doch wird es mich auch nicht daran hindern das weiterhin zu tun!