Ratgeber: Falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden

Verwunderlich ist es nicht, dass für das kommenden Wochenende weitere Schneefälle und winterliche Temperaturen angekündigt werden. Denn schließlich ist Winter. Dennoch kann es nicht schaden, sich vor Augen zu führen, dass winterliche Wetterlagen immer auch besondere Straßenverhältnisse mit sich bringen. Richtiges Verhalten und eine optimale Ausrüstung des Fahrzeuges sind deshalb unerlässlich.

Die Folgen…

Bei Nichtbeachtung der Maßgaben drohen empfindliche Geldbußen, oder sogar versicherungsrechtliche Konsequenzen nach Unfällen. Der ADAC hat wesentliche Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bußgeldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Straßen zusammengestellt.

Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.

Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. Weitere 10 Euro muss derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Das Dach ist außerdem schneefrei zu halten, damit  der Schnee beim Bremsen nicht nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht und die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.

Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.

Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z.B. Stop, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.

Die Empfehlung des ADAC

Im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser bei sich zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.

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Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 2:19 pm Uhr

"Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt." ja und die Strafe muss mir geschickt werden, per paypal: ps@mail2vip.com Da ja jeder Motor "warmläuft" (im Sommer und im Winter) dürft Ihr mir alle je Motorstart 10 Euro schicken! Vielen Dank im Vorraus.

Wenn der Autor damit meint dass man den Motor nicht im STAND warmlaufen darf, dann hat er vergessen, dass moderne Automotoren im Stand derarig lange brauchen, um Wärme abzugeben, dass man besser zuhause bleibt wenn man darauf hofft, dass "Warmlaufen lassen" was helfen könnte.

Moderne Autos brauchen eine Scheibenheizung. Man muss die Scheiben gegen das Beschlagen behandeln und statt einer Klimaanlage setzt man im Winter besser einen elektrischen heizlüfter ein.

Statt da die üblichen "Tips" nochmal aufzuwärmen, hätte der Autor besser einmal die "Tipp’s" aufgeführt, die sich inzwischen als totaler Unfug erwiesen haben. Und da gibt es eine ganze Menge.

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 12:17 pm Uhr

Wer Gelsdbußen auferlegt, hat die Pflicht dafür zu sorgen, daß eindeutige Verhältnisse vorliegen. An Hand der Form eines verschneiten Verkehrsschildes zu erkennen, welches dort steht, das sollte kein Rätselraten werden. Dazu hat man im Straßenverkehr keine Zeit. Eine Geldbuße ist schnell ausgesprochen. In meinen Augen ist das Nötigung.

Reiner Warbinek

Januar 9, 2010 um 11:49 am Uhr

Es schadet nicht nur der Umwelt den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, sondern auch dem Motor. Kurzes warmlaufen bis 1 Minute sollte toleroert werden. Mein Autohersteller schreibt in der Betriebsanleitung sogar 30 Sekunden laufen lassen des Motors vor. Aber zum Kratzen der Scheiben, sollte der Moteor ausbleiben. Lieber auf die Frontscheibe eine Matte oder einen Karton legen. Und einfach 10Minuten früher aufstehen. Bewegung tut gut

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 11:41 am Uhr

Mir fällt auf, dass ich anscheinend der Einzige bin, der ein ganz anderes Problem hat. Wenn ich mit kaltem Motor anfahre ist nach spätestes 100 Metern meine Frontscheibe von inne beschlagen und ich sehe überhaupt nichts mehr – was nun???
Guckloch von innen während der Fahrt frei machen?
Rechts ran fahren, Motor ausmachen und die Scheibe ganz frei machen, nach weiteren 100 m wieder das gleiche Spiel???

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 11:16 am Uhr

Deuschland, Deuschland über alles, was nicht vorgeschrieben wird, muß mit Busgeld belegt werden. Für mich ist es selbstverständlich, dass die STVO und die STVZO einzuhalten sind. Grobe Verstösse, sollten auch geahndet werden. Aber hört bitte auf dem Menschen zu entmündigen und für jeden Fehler einen Busgeldkatalog zu erarbeiten. Eine Kontrolle auf den Straßen durch fachlich kompetentes Personal und eine sachliche Belehrung, könnten nach meiner Überzeugung mehr bewirken als nur zu kassieren. Die Bürger wenden sich immer weiter ab und zahlen es Euch in anderer Form zurück. Merkt Ihr das garnicht mehr ???.

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 11:10 am Uhr

Hallo pikas 52,

wenn es das Wetter von Frost plötzlich auf über 0 um schlägt, dann ist das Eis innen auf den Scheiben. Dann helfen auch die Decken nicht. Und die Scheiben sollen auch nicht erst während der Fahrt frei werden, sondern müssen vor Antritt der Fahrt frei sein! Soweit mir bekannt ist, wird ein laufender Motor während dem Kratzen auch toleriert, denn an Kreuzungen läuft der Motor auch so lange und auch länger.

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 10:38 am Uhr

In manchen unnötigen Baustellen Laufen Tausende Motoren wer bekommt da eine strafe ????

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 10:15 am Uhr

Es ist so, der Beschlag setzt sich bei ausgeschalteten Motor und Gebläse auch
nach dem Anfahren fort.
Für Warmlaufen des Motors ohne Tätigkeit finde ich die Strafe nichtig.
Kratzen und Warmlaufen ist io.

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 9:57 am Uhr

Das ist ja alles schön und gut; Nur was mache ich zum Beispiel bei vereister Front- oder Heckscheibe? Richtig! Ich schalte das Warmluftgebläse und die Heckscheibenheizung an. Aber die funktioniert leider nur mit laufendem Motor. Den darf ich aber nicht "warmlaufen" lassen und mit vereister Scheibe darf ich nicht fahren. Wie man es nimmt ist man der lackierte.
Atomotto.

Gast auto.de

Januar 9, 2010 um 9:51 am Uhr

Ich halte es für Unsinn den Motor, während man die Scheiben frei kratzt nicht schon laufen zu lassen. Häufig sind dann die Scheiben schon wieder zu, wenn man einmal rundum ist. Ist der Motor an und die Heckscheibenheizung während dem Kratzen eingeschaltet, dann kann man die Fahrt mit freier Front und Heckscheibe antreten. Hier sollte die Sicherheit vorgehen!

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