Ratgeber Licht – Was wann wie leuchten darf

Gerade im Winter ist eine korrekte Beleuchtung am Auto wichtig. Doch nicht nur die Technik muss in Ordnung sein – sie sollte auch richtig eingesetzt werden. Ein Überblick von Abblendlicht bis Nebelschlussleuchte.

Abblendlicht

Wer kein Tagfahrlicht hat, fährt am besten schon tagsüber mit Abblendlicht. Verpflichtend ist dessen Einschalten in Deutschland allerdings nicht. In anderen Ländern wie Dänemark, Italien, Polen und Tschechien hingegen gilt eine ganzjährige Lichtpflicht. Staaten wie Kroatien und Bulgarien schreiben Tagfahrlicht oder Abblendscheinwerfer nur im Herbst und Winter vor.

Fernlicht

Vor allem auf nächtlichen Landstraßenetappen ist Fernlicht hilfreich. Es erhöht den einsehbaren Bereich und damit die Sicherheit. Angeschaltet werden darf es aber nur, wenn weder Passanten, noch entgegenkommende noch vorausfahrende Fahrzeuge geblendet werden können. Zudem darf keine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden sein. Wird das Fernlicht auf Autobahnen eingesetzt, muss der Mittelstreifen lichtdicht sein. Bei Schnee und dichtem Nebel ist das weiß strahlende Fernlicht übrigens kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer eher blendet.

Nebelscheinwerfer

Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein. Beim Einschalten der häufig auch gelblich leuchtenden Nebellampen ist aber Vorsicht geboten: Die Schalter sind bei vielen Fahrzeugen zweistufig. Der erste Druck aktiviert die Nebelscheinwerfer, der zweite die Nebelschlussleuchte. Letztere ist aber nur in bestimmten Fällen erlaubt.

Nebelschlussleuchte

Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Angeschaltet werden darf sie wegen ihrer Blendwirkung aber erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, helfen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte. Auf Autobahnen liegen sie 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 10 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Das gilt natürlich auch, wenn nach dem Durchfahren des Nebelfeldes vergessen wird, die Schlussleuchte auszuschalten. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.

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Gast auto.de

November 24, 2011 um 8:14 pm Uhr

nebellampen dürfen auch mit standlicht brennen wen diese nicht weiter wie 40cm von der wagenkante nach innen angebaut sind.

Gast auto.de

November 24, 2011 um 4:43 pm Uhr

Nebelschlußleuchten sollten von der Polizei viel öffter kontrolliert werden,denn jeder 2. ist in meinen Augen ein ganz großer Möchtegern,der seine Hintermänner auch bei leichten Nebel oder Regen mit dieser blendet.Ich würde fast behaupten,das soetwas mit LMA getue ist,wie mein Hintermann damit geblendet wird.

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