Ratgeber: Schadensfreiheits-Rabatt – Kleine Schäden besser selbst zahlen

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Auch wenn ein Auto gegen Schäden versichert ist, kann es sich lohnen, die Dienste der Assekuranz nicht in Anspruch zu nehmen. Denn nach jeder Zahlung erhöht sich der Beitrag für den Kunden. Jeder gemeldete Schaden führt unabhängig von den entstehenden Reparaturkosten zu einer Rückstufung in der sogenannten Schadensfreiheitsklasse (SF). Der Autofahrer muss dann höhere Prämien zahlen, häufig mehrere hundert Euro und das auch gleich mehrere Jahre lang – die Höhe der Mehrkosten kann schnell die der Reparaturkosten übersteigen. Als Faustregel gilt einen Schadenshöhe von 500 bis 1.000 Euro, bei der sich das Bezahlen der Reparatur aus eigener Tasche lohnt.

Prinzipiell sollte man sich kurz mit der Versicherung absprechen, um zu klären, was finanziell sinnvoller ist. Kleinschäden können häufig auch innerhalb von sechs oder zwölf Monaten von der Versicherung „zurückgekauft“ werden – so lässt sich noch im Nachhinein die Rabattklassen-Einstufung retten. Bei Haftpflichtversicherungen sind derartige Regeln heute nahezu Standard, bei Vollkaskoversicherungen sind sie zumindest weit verbreitet.

Darüber hinaus bieten viele Versicherungen einen – kostenpflichtigen – Rabattschutz an. Bei einem Schaden behält man dann seine bisherige Schadensfreiheitsklasse. In einigen Fällen wird sogar die anstehende Besser-Stufung nicht verhindert. Bei einem Versicherungswechsel verfällt die Rettung allerdings im Nachhinein, so dass man in die schlechtere Klasse eingestuft wird. Zudem kann der Rabattschutz in der Regel erst ab SF4 abgeschlossen werden, also nach vier Jahren unfallfreiem Fahren.

Für Autofahrer, die jahrzehntelang ohne gemeldeten Unfall gefahren sind, bieten einige Versicherungen sogenannte Rabattretter an. Bei einem Schaden wird dann zwar die SF-Klasse geändert, der Beitrag jedoch steigt nicht. In den meisten Fällen liegt die Grenze aber bei 25 unfallfreien Jahren.

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