Recht: Bei Richtgeschwindigkeitsüberschreitung Mithaftung

Wer die auf deutschen Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, kann bei einem Verkehrsunfall auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben, selbst, wenn er den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Berufungsverfahren entschieden.

[foto id=“358716″ size=“small“ position=“left“] Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Strecke ohne Tempolimit mit 160 km/h auf einen zum Überholvorgang auf die linke Spur ausscherenden Sattelzug aufgefahren. Obwohl die auf deutschen Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h im Gegensatz zur Höchstgeschwindigkeit keinen verbindlichen Charakter habe, erhöhe sich in diesem Fall das von dem Fahrzeug ausgehende Gefahrenpotenzial deutlich. Denn ohne die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um mindestens 30 km/h wäre das Auffahren nach Ansicht des Gerichts „ohne weiteres vermeidbar gewesen“.

Urteilsbegründung

Dadurch sei eine Mithaftung grundsätzlich gerechtfertigt, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 6 U 71/10). Der Kläger bekam daher nur 80 Prozent des vom Unfallgegner eingeforderten Schadensersatzes zugesprochen.

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Gast auto.de

Mai 16, 2011 um 11:06 pm Uhr

Das darf wohl nicht wahr sein, wenn eine auf einer freigeben er AB unterwegs ist dann darf diese auch mit "Vollgas" befahren werden!!!!
Und wenn irgend so ein Klopfholz rauszieht, ohne im Rückspiegel zu schau´n, rauszieht (was leider viel zu oft vorkommt) dann sollte dieser jener welcher den Führerschein weggenommen kriegen!!! Da diese eine wesentlich größere Gefahr darstelle als die Personen die einfach nur schnell von A nach B kommen müssen!!!
Des Weiteren sollte viel viel strenger gegen „Autobahnfahrer“ vorgegangen werden die einfach nur zu blöd sind auf der rechten Spur zu fahren! Und das nur weil Sie denken (rechte Spur= LKW-Spur)!!! Und was natürlich auch nicht sein dürfte, ist wenn gewisse Personen versuchen einen LKW der 85 KM/h unterwegs sind mit 90KM/h zu überholen. Da man wesentlich schlechter, aus der ferne sieht wie 2LKW´s nebeneinander!!!

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