Schadenersatz für radelnden Falschfahrer

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Auch Radfahrer, die auf dem Radweg in falscher Richtung fahren, haben Vorfahrt. Ein Radfahrer hatte den Radweg in falscher Richtung benutzt und war mit einem Pkw-Fahrer kollidiert, weil dieser ihn beim Rechtsabbiegen auf dem Radweg übersehen hatte. Der Radfahrer war tödlich verunglückt.

Der Radler hatte sich der Einmündung zu schnell und ohne Vorsicht genähert. Die Witwe des Unfallopfers machte Ansprüche geltend. Das Landgericht Wuppertal entschied eine Haftungsverteilung von 70:30 zulasten des Autofahrers (Az.: 2 O 407/10).

Obwohl der Radweg in der nicht freigegebenen Richtung befahren wurde, hat der Radfahrer auf dem Radweg als Teil der Vorfahrtsstraße laut ARAG-Experten am Vorfahrtsrecht teilgenommen. Der Pkw-Fahrer hat daher eine Vorfahrtsverletzung begangen. Diesem Vorfahrts-Verstoß kam das überwiegende und erhebliche Gewicht bei der Bewertung des Unfalls zu.

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