Steinschlag – Lkw haftet für Schäden am Hintermann

Ein Lkw-Fahrer haftet unter Umständen für Steinschlag-Schäden bei einem nachfolgenden Pkw. Das gilt zumindest, wenn der Stein von seiner Ladefläche stammen könnte, wie das Landgericht Heidelberg nun entschieden hat.

In dem verhandelten Fall fuhr ein mit Bauschutt und Kiesel beladener Lkw dem beschädigten Fahrzeug voraus. Da die Ladung nicht durch eine Plane gesichert war, sahen es die Richter als theoretisch möglich an, dass der Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe durch herabfallende Steine verursacht wurde.

Der Fahrer des beschädigten Wagens muss diesen Umstand laut der Deutschen Anwaltshotline nicht eindeutig belegen können. Stattdessen müsste der Lkw-Fahrer für einen Haftungsausschluss das Gegenteil beweisen. (Az.: 5 S 30/11)

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