Teurer Spaß: Bußgeldkatalog für Verkehrssünder

Bei der Autofahrt sind viele Regeln und Verbote zu beachten. Das Tempolimit darf der Fahrer nicht überschreiten, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist tabu und auch vom Alkohol am Steuer ist abzusehen. Wer das alles weiß und sich an die Regeln hält, tut gut daran, ansonsten kann es teuer werden.

Ist die Autofahrt eigentlich überhaupt nötig? Diese Frage sollten sich Autofahrer nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten stellen. Unnützes Hin- und Herfahren ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarngeld von 20 Euro fällig wird, wenn sich Anwohner einer Ortschaft gestört fühlen. Bevor die Fahrt losgeht, sollte sich der Fahrer vergewissern, ob er Führerschein, Ausweis und Fahrzeugpapiere eingepackt hat. Fehlt ein Dokument, droht bei einer Verkehrskontrolle eine Strafe von zehn Euro. Auch das Anschnallen ist nicht zu vergessen: 30 Euro verlangen die Ordnungshüter, wenn man ohne Gurt unterwegs ist. Ein nicht angeschnalltes Kind schlägt sogar mit 40 bis 50 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister zu Buche. Schließlich geht es um die Sicherheit.Weiteres Gefahrenpotenzial bietet Fahren ohne Licht. Bei Dämmerung, Dunkelheit und in Tunneln wird das Abblendlicht eingeschaltet, um besser sehen zu können und auch gesehen zu werden. Ohne Beleuchtung gibt es ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Während der Fahrt bleiben die Hände weg vom Handy. Benutzt der Fahrer sein Mobiltelefon nämlich ohne Freisprechanlage, droht ihm hierzulande ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Vielmehr ist der Tacho im Auge zu behalten. Jede Geschwindigkeitsübertretung hat ihren Preis: Innerorts mit 10 km/h zu viel und schon ist der Fahrer 15 Euro los. Je schneller man unterwegs ist, desto teurer wird es. Wer mehr als 70 km/h zu schnell ist, muss mit 680 Euro, vier Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Als Wiederholungstäter wird sogar noch mehr fällig. Außerhalb geschlossene Ortschaften fallen die Bußgelder etwas niedriger aus.

Wer betrunken Auto fährt, muss ebenfalls die Geldbörse zücken. Bei mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt das Bußgeld zwischen 500 und 1 500 Euro. Hinzu kommen laut der Roland-Rechtschutzversicherung mindestens vier Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ab 1,1 Promille gilt der Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat und verliert seinen Führerschein für eine Zeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zusätzlich wird das Vergehen mit sieben Punkten sowie einer Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet.

Auch wenn die Strafen hierzulande schon recht drakonisch klingen, ist man damit noch gut bedient. Im Ausland wird es deutlich teurer. Wer beispielsweise in Italien als Autofahrer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 155 Euro. Für das gleiche Vergehen können in Großbritannien bis zu 1 100 Euro Strafe verhengt werden. Eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 50 km/h wird in Österreich mit 2 180 Euro geahndet. Und für Alkohol am Steuer können – wiederum in Großbritannien – bis zu sechs Monate Haft und umgerechnet rund 5 820 Euro fällig werden. Besser, man hält sich an die Verkehrsregeln.

 

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Manfred Körfgen

Oktober 2, 2011 um 8:43 pm Uhr

Ja,man sollte sich an die STVO halten . Aber die Österreicher hatten schon immer ein Febel um aus der Rheie zu Tanzen,darum Leute,meidet Össis wenn ihr nur könnt. Denn die Schluchtenschei….. waren und sind nicht ganz bei Trost . M.K. Erftstadt.

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