TÜV Rheinland: Nicht vom Nebel täuschen lassen

Im Jahr 2008 registrierte das Statistische Bundesamt rund 480 durch Nebel verursachte Unfälle. „Durch überhöhtes Tempo und zu geringen Sicherheitsabstand kommt es bei Nebel häufig zu Unfällen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.

Besonders wichtig ist es, den Tacho im Auge zu behalten, da sich die Geschwindigkeit bei Nebel schlecht einschätzen lässt. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen. Das gilt auch auf Autobahnen. „Wird der Nebel dichter, heißt es: Tempo weiter drosseln und ausreichend Abstand halten“, betont Sander.

Laut StVO darf nur so schnell gefahren werden, wie es die Sicht zulässt. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die außerhalb geschlossener Ortschaften im Abstand von 50 Metern stehen. Auf keinen Fall sollten sich Autofahrer an den Rücklichtern des Vordermannes orientieren, warnt der Experte. „Das verleitet Fahrer bei dichtem Nebel dazu, den Abstand gefährlich zu verkürzen und damit den erforderlichen Sicherheitsabstand zu unterschreiten.“

Bei starker Sichtbehinderung durch Nebel oder starken Regen rät der Experte, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Außerdem können Autofahrer bei diesen Wetterbedingungen die Nebelscheinwerfer einschalten. Der Einsatz der Nebelschlussleuchte ist jedoch erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und nur bei Nebel zulässig. Aber bei Kolonnenfahrten in der Stadt, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten sind die grellen, roten Lichter wieder auszuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

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