Tuning: Bei der Bodenfreiheit gibt es keine eindeutigen Vorschriften

Tuning und Sicherheit, „Gepimte Autos“ und Allgemeine Betriebserlaubnis: Für die Schrauber unter Autofans tauchen immer wieder neue Fragen auf.Beim Thema Tieferlegen sind viele unsicher. Der Grund: Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es keine eindeutigen Vorschriften.

Als Orientierung gilt laut dem TÜV Rheinland: „Flachmänner“ müssen, besetzt mit Fahrer und vollem Kraftstofftank, ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind hingegen Grenzwerte vorgeschrieben. Die Mindesthöhe für die Unterkante der Frontscheinwerfer beträgt 50 Zentimeter über der Fahrbahn.

Viele Änderungen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die [foto id=“90545″ size=“small“ position=“right“]Betriebserlaubnis. Dann drohen Bußgeld und Punkten in Flensburg und die Versicherer können im Schadensfall Regress fordern. Während neue Rad-Reifen-Kombinationen häufig eine Änderungsabnahme erfordern, dürfen Hobbybastler etwa den Schaltknüppel meist ohne Eintragung auswechseln. Bei scheinbar harmlosen Scheibenfolien steckt der Teufel nach Angaben der Prüforganisation häufig im Detail: „Es muss auf das Prüfzeichen und die Anbaubedingungen geachtet werden.“

Der TÜV Rheinland informierte über diese Fragen im Rahmen der „1. Nacht der Technik“ in Köln. Die Veranstaltung wurde vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und dem Verband der Elektrotechnik (VDE) organisiert. Rund 5 000 Menschen nahmen daran an über 40 Stationen in der Domstadt teil. Beim neuen Tuning-Portal „www.legmichtiefer.de“ gibt es weite Tipps.

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