Urteil: Kein Führerscheinentzug für betrunkenen Fußgänger

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Nicht nur Autofahrer können ihren Führerschein loswerden, sondern auch, wer als volltrunkener Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs ist. Allerdings muss dafür verkehrsmedizinisch geklärt sein, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Alkoholabhängigen handelt, denn nur dann fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt klargestellt (Az. 1 L 29/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fragte der offenbar stark angetrunkene Mann an einer vielbefahrenen Straße Autofahrer, wieso diese in seinem Wagen säßen. Passanten, die befürchteten, der Betrunkene könne völlig unkontrolliert auf die Fahrbahn laufen, alarmierten die Polizei, die dann bei ihm rund drei Promille Alkohol im Blut feststellte. Außerdem fanden die Beamten am Ort des Geschehens den Autoschlüssel des Mannes, den er dort offensichtlich verloren hatte.

Die Fahrerlaubnisbehörde veranlasste ein verkehrsmedizinisches Gutachten, das aber zu keinem eindeutigen Ergebnis kam. Daraufhin wurde ein zusätzliches psychologisches Fahreignungsgutachten angeordnet wurde, dem sich der Mann jedoch verweigerte. Dies führte zum umstrittenen sofortigen Entzug des Führerscheins.

Die Neustädter Richter bezweifelten, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, in einem solchen Fall eine isolierte psychologische Untersuchung zu verlangen. Bis die Fahrerlaubnisbehörde aber über die Anordnung eines vollständigen medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) entschieden habe, darf dem Betroffenen sein Führerschein nicht entzogen werden.

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