Toyota

US-Richter genehmigt vorläufig Toyotas Entschädigungsplan

Das Gericht in Santa Ana im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Schadenersatzvorschläge von Toyota für rund 16 Millionen Kunden in den USA vorläufig genehmigt. Der japanische Hersteller hat mehr als eine Milliarden US-Dollar (mehr als 800 Millionen Euro) für den Ausgleich des Wertverlusts angeboten, der den betroffenen Toyota- und Lexus-Eignern durch den Imageschaden entstanden ist. Grund dafür waren große Rückrufaktionen in den Jahren 2009 und 2010, die Toyota hatte vornehmen müssen, weil die Autos angeblich von selbst beschleunigten.

Mit der Entschädigungszahlung will Toyota eine Massenklage (Class-action lawsuit) aus dem Jahr 2010 verhindern. Das Programm umfasst auch die Nachrüstung von 3,25 Millionen mit einem System, das bei einer unbeabsichtigten Beschleunigung dennoch das Abbremsen erlauben soll und wissenschaftliche Studien, die den Weg zu einer besseren Fahrausbildung aufzeigen sollen.

Eine endgültige Entscheidung über den Toyota-Vorschlag wird erst Mitte des Jahres fallen, wenn dasselbe Gericht nach einer Anhörung darüber entscheidet. Toyotas Anwälte gehen davon aus, dass die Entscheidung für das Programm ausfallen wird. Damit wird das größte Entschädigungsprogramm der Geschichte umgesetzt, ausgelöst von der mit rund 14 Millionen Rückrufen weltweit größten Aktion dieser Art. Die war 2009 ausgelöst worden, nachdem Klagen laut geworden waren, Toyota- und Lexus-Modelle beschleunigten unbeabsichtigt und seien dann nicht mehr zu bremsen.

Dem Prozess haben Fachleute kaum eine Chance eingeräumt, seitdem die US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTS – National Highway Safety Administration) im Januar dieses Jahres die Untersuchung gegen Toyota und Lexus eingestellt hatte. Als Begründung hatte NHTS angeführt, die Probleme seien durch Fehler der Fahrer und durch Fußmatten entstanden, die Gaspedale eingeklemmt hätten.

Mit der Entschädigung will Toyota die dauernde Berichterstattung über die Massenklage vermeiden. Das wird aber nur teilweise gelingen:denn neben der Class action stehen eine Reihe von Klagen an, eingereicht von Verletzten und den Angehörigen von Getöteten.

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