VDA begrüßt CO2-Grenzwerte für Transporter

Der Verband der Deutschen Automobilindustrie hat die vom Umweltausschuss des EU-Parlaments beschlossenen Emissionsgrenzwerte für Transporter begrüßt.

Der für das Jahr 2020 festgelegte Grenzwert von 147 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer sei außerordentlich anspruchsvoll und verlange den Unternehmen einiges ab, ohne dabei den Bogen zu überspannen, heißt es in einer Stellungnahme. Die Regulierung sei vernünftig, weil sie sich am wirtschaftlich und technisch Machbaren orientiere, sagte VDA-Präsident Matthias Wissmann.

Erfreulich sei auch, so Wissmann weiter, dass auf die Festlegung eines Zieles für die Zeit nach 2020 zunächst verzichtet wurde. „Jetzt bereits Vorgaben für 2025 zu machen, wäre reine Kaffeesatzleserei. Denn es gibt dazu noch keine validen Kosten-Nutzen-Untersuchungen“, betonte der VDA-Präsident. Zudem sei derzeit noch völlig offen, wann sich alternative Antriebe bei leichten Nutzfahrzeugen verstärkt etablieren werden. Deswegen könne ein solches Langfristziel seriös erst in einigen Jahren definiert werden.

Für das Jahr 2017 schreibt die derzeit geltende Regulierung 175 g/km CO2 vor. Die 147 Gramm bedeuten eine Einsparung von 28 Gramm CO2 in drei Jahren. Dieser Wert sei nur zu schaffen, wenn deutlich mehr alternativ angetriebene Fahrzeuge in den Markt kämen, stellt der VDA fest. Deswegen sei es bedauerlich, dass die Regulierung keine Mehrfachanrechnung für besonders sparsame Transporter vorsehe, bedauert der Verband. „Gerade im Segment der leichten Nutzfahrzeuge hat die Elektromobilität großes Potenzial. Hier wurde die Chance vertan, wirksame Impulse für diese derzeit noch teuren Antriebe zu setzen“, betonte Matthias Wissmann. Er begrüßte aber die Beibehaltung der so genannten Ökoinnovationen. Hierbei handelt es sich um verbrauchsmindernde Technologien, die nur außerhalb des herkömmlichen Messverfahrens abbildbar sind und mit bis zu 7 Gramm auf den Flottendurchschnitt angerechnet werden können.

Insgesamt stellt die CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge aus Sicht des VDA daher einen ausgewogenen Kompromiss dar.

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