Winterreifenpflicht: Abzocke durch Autovermietungen?

Holger Zehden — Seit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 4. Dezember 2010 sind sogenannte „Matsch und Schnee“ (M+S) Reifen Pflicht, bei Glatteis, Schneematsch, Reif-, Schnee- und Eisglätte. Kein Problem für Kfz-Vermieter könnte man meinen, sollen doch 80 bis 90 Prozent der Mietflotten-Fahrzeuge ohnehin mit Glanzjahresreifen mit dem „M+S“-Symbol ausgestattet sein. Doch weit gefehlt. Auch in diesem Jahr werden für das obligatorische Extra „wintertauglicher Bereifung“ saftige Aufschläge verlangt. Darum beschäftigt sich nun auch der Bundestag mit dem Thema.

Abzocke 2010

Bereits im vergangenen Jahr, als die Winterreifenpflicht mitten in der Schnee- und Glatteisperiode eingeführt wurde, baten viele Autovermieter die Kunden extra zur Kasse. In einem Test der Stiftung Warentest von Mitte Dezember 2011 verlangten die großen Autovermieter Avis, Easycar, Europcar, Hertz und Sixt zwischen 15 und 19 Euro pro Tag vom Kunden, damit das gemietete Fahrzeug auch tatsächlich mit Winterreifen ausgerüstet ist. Reine Abzocke, attestierte bereits damals Rüdiger Stumpf von Stiftung Warentest gegenüber dem Magazin Stern. „Die Vermieter machen einen Supergewinn mit den Reifen. Bereits mit dreimal Ausleihen können die Kosten für die Reifen wieder drin sein.“ Würden die Mietpreise für das Fahrzeug mit der gleiche Gewinnmarge berechnet werden, müsste ein Golf übers Wochenende knapp 5.000 Euro kosten.

Auch 2011 nur wenig Besserung

Ein Jahr nach Änderung der StVO hat sich jedoch nicht viel getan. In einer Stichprobe von auto.de verlangte Easycar generell 15,99 Euro pro Tag bzw. 123 Euro pro Monat für wintertaugliche Bereifung. Bei Hertz werden generell 17 Euro pro Tag bzw. 30 Euro pro Wochenende 102 Euro pro Woche und 136 Euro pro Monat fällig.[foto id=“390882″ size=“small“ position=“right“] Bei Sixt waren in unserer Stichprobe zumindest die meisten Fahrzeuge laut Inklusiv-Leistungen bereits mit wintertauglicher Bereifung ausgerüstet. Doch gerade für die vermeintlich winterfesten Geländewagen und SUVs (BMW X-Reihe, Mercedes GLK, Nissan Murano usw.) hätten wir 15,99 Euro pro Tag für Winterreifen drauf legen müssen. Gleiches gilt für Sportwagen und Coupés wie zum Beispiel das BMW 3er Coupé oder einen Peugeot RCZ.

Positiv fielen hingegen Europcar und Avis auf. Während des Buchungsvorgangs bei Europcar informierte ein Banner darüber, dass vom 15.11.2011 bis 15.03.2012 die Winterbereifung generell inklusive sei. Auch die komplette Avis-Flotte ist laut Firmenwebsite vom 01. November 2011 bis zum 31. März 2012 zu 100 Prozent mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet.

Gesetzeslücke beschäftigt auch Bundestag

Möglich macht das ganze eine Gesetzeslücke. Denn in der aktuellen Fassung der StVO liegt die Verantwortung für wintertaugliche Bereifung beim Fahrer und nicht beim Halter. Da dies bereits im zweiten Jahr von einigen Autovermietern schamlos ausgenutzt wird, beschäftigt das Thema nun auch den Bundestag. So fordern die Grünen die Regierung in einer Anfrage vom 11. November 2011, die auto.de vorliegt, auf, Stellung zu dieser Gesetzeslücke und deren Folgen zu nehmen. Speziell soll dargelegt werden, welche Maßnahmen die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt, damit Mietwagenfirmen den Kunden die Ausstattung von Mietwagen mit M+S-Ganzjahresreifen nicht als zusätzliche Leistung in Rechnung stellen können. Eine Variante wäre, die Fahrzeug-Halter in die Pflicht zu nehmen, für Bereifung zu sorgen, die der StVO entspricht. Doch bisher scheint von Seiten der Bundesregierung nichts dergleichen geplant.

Reifen vor Fahrtantritt überprüfen

Da sich in diesem Winter voraussichtlich nichts daran ändern wird, sollten Sie sich vom Autovermieter in jedem Fall bestätigen lassen, dass das georderte Fahrzeug über wintertaugliche Bereifung verfügt. Sollte dies bei Anmietung nicht der Fall sein, können Sie so problemlos ein anderes Fahrzeug verlangen. Auf jeden Fall sollten Sie jedoch die Annahme des falsch bereiften Kfz verweigern. [foto id=“390895″ size=“small“ position=“left“]Denn prinzipiell sind Sie als Fahrer in der Pflicht, ein Fahrzeug vor Fahrtantritt auf die passende Bereifung zu überprüfen. Tun sie dies nicht, handeln Sie grob fahrlässig und müssen im Falle eines Unfalls für etwaige Versicherungsansprüche gerade stehen. Und selbst wenn nichts passiert, Sie aber bei Glätte mit Sommerreifen in eine Verkehrskontrolle geraten, werden bis zu 40 Euro Bußgeld fällig. Auch beim Mietwagen.

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