Autonews vom 01. Oktober 2010

{PODCAST}

Die aktuellen Automobilkurznachrichten vom 01. Oktober 2010:

Themen heute:

Seat fährt konsequent in die elektro-mobile Zukunft /// Volkswagen präsentierte siebte Passat Generation /// Dauerbrenner „Licht-Test“ startet wieder /// Versicherung darf Schadensansprüche auch gegen Willen des Versicherten regulieren.

1.

Seat fährt konsequent in die elektro-mobile Zukunft: Mit dem ConceptCar Seat IBE stellt die spanische Marke auf dem Pariser Salon 2010 die konkrete Vision eines superkompakten SportCoupés für die urbane Mobilität der nahen Zukunft vor. Der Seat IBE, in seiner ersten Version bereits in Genf präsentiert, wurde in Design, Technik und Interieur konsequent weiterentwickelt. Er zeigt jetzt seinen für das Format erstaunlich großzügigen und variablen Innenraum, sowie ein innovatives Konzept für individualisierte Konnektivität und Infotainment.

2.

Am Mittwochabend präsentierte Volkswagen seinen neuen Bestseller: die siebte Passat Generation zeitgleich als Limousine und Variant. Er steht mit über 15 Millionen verkauften Exemplaren in mehr als 100 Ländern für eine der ganz großen Erfolge der Automobilgeschichte. Volkswagen visualisiert mit dem neuen Passat stärker als je zuvor die Qualität und Präzision der Baureihe. Gerade Linien, klar strukturierte Flächen und dynamische Proportionen kennzeichnen das Design. Bereits ab Mitte November wird der neue Passat auf den ersten europäischen Märkten erhältlich sein.

3.

Rechtzeitig vor der dunklen Jahreszeit startet wieder der Dauerbrenner „Licht-Test“ vom 1. bis 31. Oktober. An der Sicherheitskampagne des Kfz-Gewerbes und der Deutschen Verkehrswacht beteiligt sich auch wieder der TÜV Rheinland. In allen 150 Servicestationen in Deutschland können Autofahrer – und auch Lenker von Nutzfahrzeugen – die Beleuchtungsanlagen ihrer Fahrzeuge kostenlos checken lassen. Ist alles okay, gibt’s die aktuelle Licht-Test-Plakette 2010 für die Frontscheibe.

4.

Wer in einen Unfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Laut ADAC kann der Versicherungsnehmer eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es sich offensichtlich um unbegründete Ansprüche handelt, die leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren sind. In einem Fall des Amtsgericht München (Az.: 343 C 27107/09) klagte ein Autofahrer gegen seine Versicherung, weil diese eine Schadenregulierung ohne seine Zustimmung vorgenommen hatte. Trotz Widerspruch des Klägers zahlte die Versicherung den entstanden Schaden des Gegners. Die Versicherung haben einen Ermessensspielraum, welchen sie im entschiedenen Fall pflichtgemäß ausgeübt habe. In einem ähnlichen Prozess entschied das AG Düsseldorf (Az.: 48 C 7891/08) ebenfalls gegen den Kläger.

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auto.de News KW39

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