Effizienz-Label für Pkw wird Pflicht

Von Holger Zehden — Schon ihr Name ist ein orthografisches Ungetüm. Dennoch tritt die Novellierung der „Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ (EnVKV) zum 1. Dezember 2011 in kraft. Dann müssen Neuwagen mit dem von Elektrogroßgeräten bekannten farblichen Effizienzetikett der Klassen A+ bis G versehen werden. auto.de klärt auf, was zu den Pflichten eines Verkäufers gehört und warum die Klassifizierung womöglich nicht lang Bestand hat.

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Mit[foto id=“390441″ size=“small“ position=“right“] Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Dezember 2012 werden Neuwagen mit einer ähnlichen Farbskala gekennzeichnet, die bei Haushaltsgroßgeräten bereits seit 1998 Pflicht ist. Das bedeutet, dass die Energieeffizienz von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Trocknern gut sichtbar auf dem jeweiligen Gerät angebracht sein muss. Damit soll der Kunde sofort erkennen, ob es sich um ein besonders sparsames Gerät oder einen Stromfresser handelt. Die Geräte werden dabei in sieben Klassen – von A bis G – eingeteilt. Von der sparsamsten Klasse A++ aus ändert sich das Farbspektrum von Dunkelgrün über Gelb (Klasse D) und Orange (Klassen E und F) bis hin zu Rot (Klasse G). Das gleiche Schema wird ab dem 1.12.2011 nun auch auf Kraftfahrzeuge angewandt.

Pflichten für Verkäufer

Mit Inkrafttreten der EnVKV am 1. Dezember 2011 müssen Hersteller und Händler, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, zusätzlich zu Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen auch deren CO2-Effizienzklasse deutlich sichtbar am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe, anbringen. Neue Personenkraftwagen sind nach der Verordnung alle Kfz „die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden“. Das Format dieser Kennzeichnung ist dabei exakt in der Verordnung vorgegeben. Die Formblätter für alle Klassen (A+ bis G) können Sie direkt bei auto.de als PDF herunterladen.

Formblatt Effizienzklasse A+
Formblatt Effizienzklasse A
Formblatt Effizienzklasse B
Formblatt Effizienzklasse C
Formblatt Effizienzklasse D
Formblatt Effizienzklasse E
Formblatt Effizienzklasse F
Formblatt Effizienzklasse G

Zusätzlich muss ab dem 1. Dezember 2011 [foto id=“390443″ size=“small“ position=“left“]ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht werden, der die CO2-Effizienzklassen, die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen aller Personenkraftwagen enthält, die am Verkaufsort ausgestellt oder an diesem oder über diesen Verkaufsort zum Kauf oder Leasing angeboten werden.  Des Weiteren sind Händler und Hersteller ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, einen einheitlichen Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch am Verkaufsort, an Kunden auf Anfrage unverzüglich und unentgeltlich auszuhändigen. Diesen Leitfaden können Sie ebenfalls hier auf auto.de herunterladen.

Pflichten bei Katalog und Internet Werbung

Werden Fahrzeugmodelle in Katalogen oder auf einem anderen Weg in gedruckter Form zum Kauf oder Leasing angeboten, bei dem Interessenten die Fahrzeuge nicht ausgestellt sehen, so sind zusätzlich die CO2-Effizienzklasse anzugeben. Bei der Angabe der Effizienzklasse ist sowohl das Wort „Effizienzklasse“ als auch der entsprechende Buchstabe der jeweiligen CO2-Effizienzklasse zu nennen. Die Angaben müssen dabei auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sowie gut lesbar sein, und dürfen nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Es ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials die Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, gemacht werden.

Zudem muss der folgende Hinweis enthalten sein: „Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei [… Verweis auf die benannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist…] unentgeltlich erhältlich ist.”

Ähnliches[foto id=“390444″ size=“small“ position=“right“]gilt auch für Verkauf oder Leasing-Angebote im Internet. Wer als Hersteller oder Händler Fahrzeugmodelle im Internet ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet (virtueller Verkaufsraum), hat die Angaben über Verbrauch und CO2-Ausstoß sowie zusätzlich die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells anzugeben. Zudem ist ein Hinweis auf die Internetadresse beizufügen, unter welcher der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch abgerufen werden kann. In Bezug auf die grafische Darstellung der Effizienzklasse ist es jedoch ausreichend, wenn der Händler auf die entsprechenden Internetseiten des Herstellers hinweist. Die Angaben zu CO2-Emission und Verbrauch müssen jedoch auch im Netz bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein. Es ist sicherzustellen, dass dem Benutzer die Angaben über Verbrauch, CO2-Ausstoß und CO2-Effizienzklassen, einschließlich der grafischen Darstellungen, spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in welchem er ein Fahrzeugmodell ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen hat. Eine spezielle Kennzeichnung der Effizienzklasse ist im

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(K)eine Übergangsregelung

Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erstellt wurden und die nach dieser Verordnung erforderlichen Angaben nicht oder nicht in der erforderlichen Form enthalten, können noch bis zum 29. Februar 2012 verwendet werden.

Heftige Kritik am deutschen Pkw-Label

Während[foto id=“390446″ size=“small“ position=“right“] der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Farbplakette als echten Mehrwert für den Kunden, Verbrauch und Umwelt bezeichnet, steht das „Öko-Label“ bei vielen in der Kritik. Denn die EnVKV macht keine Aussagen über die absoluten CO2- und Verbrauchswerte, sondern wie diese im Verhältnis zum Gesamtgewicht des Fahrzeugs stehen. Dies bedeutet, dass der kleine VW Up! (108g CO2/km bei 929 kg Leergewicht) in die gleiche Effizienzklasse fällt wie ein Audi Q7 3.0 TDI quattro (189g CO2/km, 2.345 kg Leergewicht): Klasse C. Ein Fiat 500 1.4 16V (140 g CO2/km, 1.005 kg) wird in Klasse F gesteckt, und ist demnach genauso effizient wie eine Mercedes G-Klasse 350 BlueTec (295g CO2/kg, 2.590 kg). Kfz-Schwergewichte made in Germany bekommen durch die Regelung also einen deutlichen Massebonus.

Weil dadurch die vornehmlich deutschen Dickschiffe deutlich besser wegkommen, und ausländischer Hersteller benachteiligt werden, steht das Energieetikett national wie international heftig in der Kritik. Nach Ansicht des ADAC verwirrt es die Verbraucher, die sparsame Autos kaufen wollen. So erweckt das Label den Anschein, ein tonnenschweres SUV sei ähnlich sparsam wie ein Kleinstwagen. Dass diese jedoch effektiv deutlich mehr Kraftstoff verbrennt, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, die gewünschte Transparenz für den Kunden somit dahin. Auch den von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) versprochenen Anreiz für die Automobilindustrie, energieeffizientere Fahrzeuge in allen Klassen zu produzieren, ist mit der aktuellen Berechnung hinfällig. Denn anstatt Unmengen an Geld in Forschung und Leichtbaumaterialien zu stecken, könnten die Hersteller einfach das Gewicht ihrer Fahrzeuge erhöhen, und damit in eine bessere Energieeffizienzklasse rutschen.

Internationaler Protest

Italien und Frankreich haben zudem bereits Protest bei der EU eingereicht, da der deutsche Energiepass den Wettbewerb auf dem Deutschen [foto id=“390448″ size=“small“ position=“left“]Automarkt zugunsten einheimischer Hersteller verzerre. Grünen-Fraktionsvorsitzender Jürgen Trittin macht seinem Unmut Luft: „Die Bundesregierung ist einmal mehr vor der Automobil-Lobby eingeknickt.“ Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) spricht von einer „Mogelpackung“. Es gehe weniger um Klimaverträglichkeit, sondern um „die Befindlichkeit der deutschen Autoindustrie“. Dass die EnVKV zum 1. Dezember in Kraft tritt, daran wird sich wohl nichts mehr ändern lassen. Wie lange sie jedoch in dieser Form Bestand hat, bleibt abzuwarten.

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