Europäische Automobilverbände gegen Steuerpläne aus Brüssel

Die europäischen Verbände der Automobilindustrie aus Italien (ANFIA), aus Frankreich (CCFA) und aus Deutschland (VDA) fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, auf die geplante Erhöhung der Dieselsteuer zu verzichten. Die Pläne zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie sei aus klimapolitischen und industriepolitischen Gründen das falsche Signal. Ebenfalls sei mit negativen Konsequenzen für Erdgas und Flüssiggas zu rechnen.

Nach dem Willen der EU-Kommission soll es in den EU-Ländern ab Januar 2013 zu einer grundlegenden Strukturveränderung bei der Mineralölbesteuerung kommen. Die Pläne sehen vor, dass sich die Besteuerung künftig am Energiegehalt des Kraftstoffs und an den CO2-Emissionen orientiert. Künftig soll laut EU-Kommission das so genannte Äquivalenzprinzip (generelle Angleichung der Steuersätze auch oberhalb der Mindestsätze) Anwendung finden. Dadurch würde der Dieselsteuersatz generell über dem Benzinsteuersatz liegen. Die von der Kommission in die Diskussion gebrachten längeren Übergangsfristen änderten daran nichts, teilte der Verband der Automobilindustrie. Darüber hinaus müsse der klimaschonende Diesel auch langfristig gestärkt werden.

Dieselmotoren seien effizienter als Ottomotoren, ihr Verbrauch um rund 25 Prozent geringer. Dies führe zu niedrigeren CO2-Werten. Ein Diesel-Pkw stoße heute durchschnittlich 20 Gramm CO2 pro Kilometer weniger aus als ein vergleichbarer Pkw mit Benzinmotor, rechnet der VDA vor. Höhere Steuern würden Diesel an der Zapfsäule verteuern und damit zu einem Rückgang des Dieselanteils in der europäischen Fahrzeugflotte führen. Die Folge wäre ein Anstieg der CO2-Emissionen. Die Pläne seien darüber hinaus ökonomisch schädlich, da sich die europäische Automobilindustrie in den vergangenen 15 Jahren bei der Entwicklung sauberer und moderner Diesel einen Vorteil auf den Weltmärkten erarbeitet. Drei Viertel aller weltweiten Diesel-Pkw stammten von europäischen Herstellern.

Für Frankreich rechnet das Comité des Constructeurs Francais d’Automobiles (CCFA) damit, dass infolge der geplanten Steuererhöhung der Marktanteil des Diesels bei Neuzulassungen um 20 Prozentpunkte zurückgehen wird. So läge er bei Beibehaltung des Steuersystems im Jahr 2020 bei rund 50 Prozent, wird die überarbeitete Energiesteuerrichtlinie umgesetzt, werde er sich auf 30 Prozent verringern. Bei einer korrespondierenden Anteilserhöhung von vergleichbaren Benzinfahrzeugen ergebe sich ein um durchschnittlich 4 Gramm pro Kilometer höherer CO2-Ausstoß. Ähnliche Folgen legen Simulationen des italienischen Automobilverbandes ANFIA für Italien nahe. Der Dieselanteil an den Neuzulassungen würde vermutlich von 51 Prozent im Zeitraum April 2010 bis März 2011 auf 28 Prozent im Jahr 2020 zurückgehen. In der Folge würden sich die CO2-Emissionen im Durchschnitt um 5,1 g/km erhöhen, wobei die negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Richtlinie auf Pkw mit Erdgas- bzw. Flüssiggasantrieb eingerechnet sind. Nach Berechnungen des VDA ergibt sich in Deutschland bei einem erwarteten Rückgang des Dieselanteils auf 21 Prozent um 4,1 g/km erhöhter durchschnittlicher CO2-Wert, legt man die aktuelle Segmentstruktur zugrunde. Hochgerechnet auf die Jahresfahrleistung der neu zugelassenen Pkw ergeben sich dadurch in Deutschland zusätzliche CO2-Emissionen von etwa 200 000 Tonnen pro Jahr.

Insbesondere würde eine höhere Erdgasbesteuerung (in einigen Märkten mehr, in anderen weniger) den Markt für diese Technologie zerstören. Die Impulse für die Investitionen in eine entsprechende Infrastruktur blieben aus. Höhere Steuern auf Diesel, Erdgas und Flüssiggas seien für den Klimaschutz kontraproduktiv und benachteiligen die europäische Automobilindustrie, stellen ANFIA, CCFA und VDA fest. Sie fordern daher eine Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie. Der Mindeststeuersatz auf Dieselkraftstoff müsse auch weiterhin niedriger oder dürfe zumindest nicht höher als der auf Ottokraftstoff sein. Darüber hinaus mahnen die drei Verbände an, dass in den Fällen, in denen die nationalen Steuersätze auf Kraftstoffe bereits über den Mindestsätzen der EU liegen, an der Besteuerung keine Veränderung vorgenommen werden darf.

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