Kia top: Hersteller-Garantien für Neuwagen

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Im Zuge der Absatzkrise auf dem europäischen Automobilmarkt setzen immer mehr Hersteller auf eine Ausweitung der Garantieleistung. Zu Beginn des Jahres verdoppelte etwa Alfa Romeo seine Herstellergarantie von zwei Jahren auf vier Jahre. Im März zog die Fiat-Konzernschwester Lancia nach. Kürzlich warb Mazda mit einer Garantie über acht Jahre für einige seiner Modelle. Dieses Angebot galt aber nur in einem beschränkten Zeitraum und kombiniert die dreijährige Mazda-Herstellergarantie und einer fünfjährigen Anschlussgarantie. An den deutschen Herstellern ist dieser Trend bisher vorbeigegangen.

So knausern Audi, BMW und Co. mit Herstellergarantien von zwei Jahren bei ihren Neuwagen. Auch bei den französischen Herstellern Citroën und Peugeot heißt es nach zwei Jahren: Schluss mit Garantieleistungen. Subaru gewährt seinen Kunden seit Jahresbeginn eine 5-Jahres-Garantie bis 160 000 Kilometer. Die Nase vorn bei der Werksgarantie haben momentan die koreanischen Hersteller. Hyundai bietet seine Modelle mit einer Garantie über fünf Jahre und ohne Kilometerbegrenzung an. Branchenprimus ist Kia mit sieben Jahren Garantie bis 150 000 Kilometer. Die gewährt der Hersteller bereits seit 2010.

In diesem Jahr kamen im Rahmen des „7-Jahre-Kia-Qualitätsversprechens“ sogar noch weitere Leistungen hinzu: seit März jährlich ein kostenloses Kartenupdate für fest installierte Navis und seit April eine von drei auf sieben Jahre ausgeweitete Mobilitätsgarantie. Außerdem bietet Kia, allerdings zeitlich begrenzt bis zum 30.September, sieben Jahre kostenlose Wartung laut Wartungsplan und bis 105 000 Kilometer an – inklusive Schmierstoffe, aber ohne Verschleißteile. Diese Garantiebedingungen sind außerdem bei einem Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Halter übertragbar. So haben Käufer eines dreijährigen Kia noch eine Restgarantie von vier Jahren, doppelt so viel wie bei einem Neuwagen der meisten Wettbewerber.

Die meisten Autobauer bieten Anschlussgarantien an, allerdings gegen Aufpreis. So kosten zwei zusätzliche Jahre etwa bei Ford je nach Modell zwischen 600 Euro und 1 000 Euro, bei Opel modellabhängig zwischen 300 Euro und 900 Euro. In jedem Fall sind hierbei die Hersteller-spezifischen Geschäftsbedingungen zu beachten, da manche Anschlussgarantie nicht denselben Deckungsumfang aufweist wie die Herstellergarantie.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Garantien der Autohersteller auf Neuwagen sind freiwillige Leistungen. Denn die zweijährige gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers, also des Händlers, gilt nur für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden haben. Nach sechs Monaten muss der Käufer hierbei zudem einen Beweis für den Mangel liefern, was teilweise schwierig ist. Im Gegensatz dazu deckt die Herstellergarantie auch Mängel am gelieferten Fahrzeug ab, die während des Betriebs entstehen.

Doch auch hierbei bestehen Unterschiede: Garantie ist nicht gleich Garantie. Hier muss der Autokäufer einen prüfenden Blick in die Konditionen des jeweiligen Herstellers werfen, um sicherzugehen, welche Leistungen verbürgt sind. Insbesondere bei Verschleißteilen sträubt sich so mancher Autobauer zu zahlen, auch wenn beispielsweise nach wenigen Tausend Kilometern verschlissene Bremsbeläge eigentlich nicht vorkommen sollten.

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