Ratgeber – Vorsicht an Bushaltestellen

Aus Sicht eines Autofahrers ist ein Bus meist ein Hindernis, das man möglichst schnell hinter sich lassen will. Eine Gelegenheit dazu ergibt sich, wenn der Bus hält. Aber einfach vorbeifahren ist nicht erlaubt. Haltende Busse bedeuten ein erhöhtes Risiko durch die Fahrgäste, die plötzlich die Fahrbahn überqueren können, ohne auf den Verkehr zu achten. Deshalb fordert der Gesetzgeber in Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch besondere Rücksichtnahme von den Verkehrsteilnehmern und hat strenge Regeln erlassen.

Wenn ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage die Haltestelle anfährt, darf er nicht überholt werden. Das gilt auch dann, wenn mehrere Fahrspuren zur Verfügung stehen. Erst wenn der Bus an der Haltestelle zum Stehen kommt, meist in einer eigens dafür vorgesehenen Haltebucht, darf vorsichtig an diesem vorbeigefahren werden. Vorsichtig heißt mit Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) und mit ausreichendem Abstand. Das gilt übrigens nicht nur für Fahrzeuge hinter dem Bus, sondern auch für den Gegenverkehr, wenn er nicht durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt ist.

Bußgelder

Wer einen mit eingeschalteten Warnblinkern fahrenden Bus überholt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Der gleiche Betrag ist fällig, wenn man sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe hält oder durch zu geringem Abstand Passagiere behindert. Beide Regeln gelten übrigens auch für Motorrad-, Mofa- und Fahrradfahrer.

 

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