Rückrufe – Was für Fahrzeughalter gilt

Immer wieder starten Autohersteller Rückrufe, um Produktmängel an bereits verkauften Fahrzeugen zu beseitigen. Die betroffenen Halter werden dann meist vom Hersteller oder dem KBA benachrichtigt. Wurde der Autobesitzer über ein sicherheitsrelevantes Risiko informiert, ist er dazu verpflichtet, einem Rückruf zu folgen. Wer das Problem nicht beheben lässt, muss damit rechnen, dass sein Pkw stillgelegt wird.

Bis dahin können aber mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen, teilt der TÜV Süd mit. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, wird nach einem gewissen Zeitraum erneut angeschrieben. Je nachdem wie viele Fahrzeuge von der Rückruf-Aktion betroffen sind, kann dies allerdings dauern. Erst in letzter Instanz meldet der Hersteller den Halter beim KBA, dieser kann das Fahrzeug dann stillegen lassen.

Auch Unfälle mit betroffenen Fahrzeugen können zu einem Problem werden: Hier ist es schwierig nachzuweisen, dass der Unfall wegen des nicht behobenen Mangels passiert ist.

Rückrufe sind für die Fahrzeughalter ärgerlich und umständlich, jedoch fast immer kostenlos. Die Hersteller sind gesetzlich allerdings nur bei bis zu zwei Jahre alten Neuwagen verpflichtet, die Reparaturkosten zu zahlen. Meist übernehmen sie die Rechnung älterer Fahrzeuge jedoch aus Kulanz, um ihrem Image nicht weiter zu schaden.

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