Todesursache Schlagloch: Stadt muss haften

Schlaglöcher können bei einem Unfall nicht nur für Verkehrsteilnehmer verhängnisvoll sein, sondern auch für Städte und Gemeinden, denen der Straßendienst obliegt. In einem Berufungsverfahren sprach jetzt ein Gericht in Belgien die wallonische Stadt Verviers schuldig, sie habe den tödlichen Verkehrsunfall eines Zweiradfahrers verursacht. Der 17-jährige war mit seinem Motorrad in ein Schlagloch gefahren, hatte daraufhin die Kontrolle über das Zweirad verloren und war über die Fahrbahn in ein entgegenkommendes Auto gerutscht. Noch an der Unfallstelle verstarb er.

Dafür muss sich die Gemeinde Verviers nun verantworten. Die Stadt habe es nach Ansicht der Richter versäumt, auf der Gemeindestraße die gefährlichen Schlaglöcher zu schließen. Damit erreichten die Eltern des Jugendlichen nach einem jahrelangen Gerichtsstreit ein verbindliches Urteil. Schon bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei das Schlagloch als Unfallursache angegeben. In einem Zivilverfahren muss jetzt von einem Gericht noch die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden.

Auch in Deutschland hat es schon schwere Unfälle gegeben, die auf witterungsbedingte Schlaglöcher zurückzuführen waren – so wie kürzlich auf der A81 geschehen, als sich ein Lkw, dessen Vorderrad sich in einem 20 Zentimeter tiefen Asphaltkrater verfing, mehrfach überschlagen hat.

Auch ist Städten durch Gerichte schon Mitschuld an Unfällen gegeben worden, allerdings sind hierzulande bisher noch keine schlaglochbedingten Todesfälle bekannt. Viele Kommunen versuchen zudem in jüngster Zeit, sich durch Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift „Bitte Schrittfahren“ aus der rechtlichen Verantwortung zu nehmen.

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