TÜV Rheinland gibt wichtige Tipps für den Winter

Der TÜV Rheinland gibt Autofahrern im Winter Tipps, die ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer sicherstellen sollen. So rät der TÜV zur Vorsicht bei der Fahrt hinter Lkw aufgrund möglicher herabfallender Schnee- und Eisablagerungen. Außerdem betont die Prüfstelle, dass Fahrzeugscheiben laut Gesetz eisfrei sein müssen und gibt Ratschläge, wie Autofahrer dies am besten sicherstellen.Vorsicht vor herabfallenden Schnee- und Eisablagerungen.

Auf Lkw-Planen können sich schnell größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln. Im Winter gefrieren diese häufig über Nacht. Und nicht selten passiert es, dass gerade in Kurven oder bei schneller Fahrt Schnee und Eisbrocken von der Plane runterrutschen. Das gefährdet nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Besonders vorsichtig sollten Autofahrer auf Autobahnauffahrten sein. Wenn die Lkws beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.

Abfliegender Schnee und Eis behindern die Sicht oder können Fahrzeuge sogar beschädigen. Auch wenn Schnee- und Eisbrocken auf der Straße landen, zwingen sie den nachfolgenden Verkehr zu Ausweichmanövern. „Wenn Autofahrer bei einem Lkw abfliegenden Schnee oder Eis bemerken, gilt es, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und in jedem Fall vom Überholen abzusehen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland.

Ein Problem, das eigentlich gar nicht auftreten dürfte

„Geschlossene Schneedecke ist bei Trucks tabu. Lkw-Fahrer sind dazu verpflichtet, vor jeder Fahrt den Lkw komplett von Schnee und Eis zu räumen“, so Sander weiter. Wird das nicht gemacht, drohen Verwarn- und Bußgelder und im Zweifel sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung. Auf verschiedenen Autobahnraststätten stehen Truckern Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.

Scheiben müssen eisfrei sein

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Das heißt: „Ein Guckloch reicht nicht aus. Ansonsten drohen Verwarngelder oder im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. Auch die anderen Flächen des Fahrzeugs wie Motorhaube, Dach und Kofferraum müssten vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Der Grund: Abfliegender Schnee oder Eis könne ebenso wie bei Lkw-Planen eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Autofahrern, die keine Garage zur Verfügung haben und dem Eiskratzen entgehen möchten, empfiehlt Sander, die Windschutzscheibe mit einer Aluminium-Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es bequemer haben möchte, setzt auf Fahrzeuge mit Standheizung, welche die Scheiben abzutauen hilft und den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor erwärmt. „Den Motor warmlaufen lassen ist tabu und verboten.“, erklärt Sander.

Im Winter müsse im Scheibenwischwasser zudem ein Frostschutzmittel auf Alkoholbasis in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Scheibenwischer sollten abends abgeklappt werden, um zu verhindern, dass sie über Nach festfrieren. Sowohl Frostschutzmittel als auch Eiskratzer sind an allen 220 Servicestationen von TÜV Rheinland in ganz Deutschland erhältlich. Damit die Türen des Autos sich problemlos öffnen lassen, empfehle es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum, Silikon oder Glycerin am Festfrieren zu hindern. Der Türschlossenteiser gehöre übrigens in die Hosentasche und nicht ins Auto.

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