Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung kann ausreichen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen. So hat jetzt nach Angaben des ADAC aktuell das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (3 Ss OWi 2/2011 vom 26.1.2011).

In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben [foto id=“353432″ size=“small“ position=“left“]Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot, wie im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehen.

Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend. Das sah das Oberlandesgericht Bamberg anders und betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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Gast auto.de

April 17, 2011 um 2:58 pm Uhr

Auch mal betrachten was passiert ist. weniger als 3/10 Sicherheitabstand (Sicherheitsabstand bei 100=50 Meter) heißt der ist weniger als 15 Meter aufgefahren. Hat er nun gedrängelt und ist daher dich aufgefahren oder hat jemand vor Ihm gebremst und dadurch verringerte sich der Abstand. Man kennt halt die Umstände nicht. Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit zu halten und für einmalig Sicherheitsabstand unterschritten dann gleich Fahrverbot ist heftig. Somit ist das Urteil ok, insbesondere wenn dem Fahrer gleich der Rausschmiß droht.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 2:31 pm Uhr

Hier gibts schon einige Vögel die den Job eines Aussendienstmitarbeiters oder berufsfahrers nicht verstehen.Auf Grund von Terminen ist man halt manchmal etwas schneller unterwegs und bei 60tkm im Jahr kommt es halt auch mal vor das man ein kennzeichen übersieht.Warum sollte man deshalb seinen Job verlieren und seine Existenz?Das verfahren ist schon alt das das Fahrverbot aufgehoben wird und dafür eine erhöhte Geldbuße gefordert wird.Diese ist meißt so hoch das sie schmerzhaft genug ist.
Kann echt nicht glauben was sich hier für Leute rumtreiben…

Gast auto.de

April 17, 2011 um 2:21 pm Uhr

Richtig so danke.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 1:17 pm Uhr

Da das ist ja klasse. Das bedeutet dann ja den Freifahrtschein für die ohnehin schon Lebensbedrohlichen Berufsfahrer. Das ist ja wie ein Freischein zum töten. Wer Berufsmässig auf den Führerschein angewiesen ist, sollte doppelt bestraft werden. Der ADAC sollte gegen das Urteil Einspruch erheben. Und der Richter sollte sich mal untersuchen lassen.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 12:48 pm Uhr

Herr Meyer: vielen Dank! Ein Fahrverbot ist üblicherweise eine Maßnahme, die sich mit der Urlaubsplanun koordinieren lässt (ich hatte auch schon mal 4 Wochen "Verzicht" und da gab es letzten Endes nur eine Woche, die ich anderweitig überbrücken musste).
Meine Sorge ist eher die, dass Raser dieses Urteil nun als Freibrief ansehen werden und sich ggf. vom Arbeitgeber eben bestätigen lassen werden, dass beim Fahrverbot der Job in Gefahr ist. Habe wir nicht schon genügend Idioten auf den Straßen, die erheblich schneller, erheblich knappaer am Vordermann oder in sonstiger Weise rücksichtslos fahren und hinterher mit riesigem juristischen Aufwand die Messverfahren anfechten, Messprotokolle unter die Lupe nehmen lassen und sonstige Ausreden suchen? Die Regeln sind bekannt, ich kann mich ja auch daran halten (ich bin beruflich viel im Außendienst, fahre jährlich ca. 60.000 km und bin mittlerweile seit mehreren Jahren komplett ohne Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote geblieben).
B.R.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 12:37 pm Uhr

Finde ich nicht, ganz im Gegenteil – wenn ich auf den Führerschein angewiesen bin, muss ich mich auch entsprechend verhalten. Ausserdem besteht beim ersten Fahrverbot die Möglichkeit, den Zeitraum des Fahrverbotes zu wählen. Diesen kann man dann in z. B. den Urlaub legen. T. Meyer

Gast auto.de

April 17, 2011 um 12:25 pm Uhr

ist auch richtig so. So müssen wir nicht Menschen, die Fahrverbot erhalten, wegen Arbeitslosigkeit mit Steuergelder verwalten. Es gibt auch andere Mittel, als Fahrverbote zu verteilen.
Selma Kohn

Gast auto.de

April 17, 2011 um 12:24 pm Uhr

ist auch richtig so. So müssen wir nicht Menschen, die Fahrverbot erhalten, wegen Arbeitslosigkeit mit Steuergelder verwalten. Es gibt auch andere Mittel, als Fahrverbote zu verteilen.
Selma Kohn

Gast auto.de

April 17, 2011 um 11:31 am Uhr

Bei den lächerlich geringen Strafen spielt es auch keine Rolle mehr, ob die im Einzelfall nun vollstreckt werden oder nicht…
Wer bei über 100 km/h weniger als 15m Abstand hält, der hat weit mehr "verdient" als 240 Eur und 1 Monat Fahrverbot!

Gast auto.de

April 17, 2011 um 11:21 am Uhr

Geil! Außendienstler dürfen also rasen und drängeln! Heidewitzka, ich lasse mir in meinen Arbeitsvertrag den Passus "Außendienstler" eintragen und gleich einen Paragraphen, dass ich bei Fahrverbot gekündigt werde. Dann geht das vor Gericht schneller und mein AG erfährt erst gar nix davon. Supi!!!!!!

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