Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung kann ausreichen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen. So hat jetzt nach Angaben des ADAC aktuell das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (3 Ss OWi 2/2011 vom 26.1.2011).

In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben [foto id=“353432″ size=“small“ position=“left“]Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot, wie im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehen.

Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend. Das sah das Oberlandesgericht Bamberg anders und betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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Gast auto.de

April 18, 2011 um 12:37 am Uhr

was seit ihr fürdeppen hier …..
wahrscheinlich die idioten der nation hier versammelt

Gast auto.de

April 17, 2011 um 7:04 pm Uhr

Hallo liebe Leser !
Entweder ist Auto-Fan einer von denen die Behörden Willkür auch noch gut finden um alle Schuld einigen Kraftfahrern in die Schuhe schieben zu können,es gibt viele Gesetze,aber ob die immer richtig sind,sei dahingestellt !
Sicherlich sollte man nichts verharmlosen oder über bewerten,Fakt sind meiner Meinung nach immer einige merkwürdige Umstände wie man auf die Auslegung und Interpretierung der so genannten Straftaten im Straßenverkehr kommt,hat man hier bewusst die Messlatte so hoch gelegt,dass immer der Staat etc.Nutznießer in Sachen Geld-Einnahme und Eintreibung ist,egal wie die Verfehlungen einiger Verkehrsteilnehmer sind ! Unsinniger Weise sind die Mehrzahl der
Verkehrs-Vorschriften gleich zusetzen mit einer Irr-Fahrt durch einen ganz normalen Wald,da kommt man ja auch nicht durch ohne einen Baum anzufahren,wenn dann etwa im Polizei-Protokoll auch noch stehen würde,der Baum wurde vollkommen entwurzelt und sich die Stadt vielleicht dann auch noch vorsichts halber den Baum,auf Verdacht bezahlen lässt,er könnte ja eingehen,müsste man sich dann allen Ernstes fragen,wie es um einige Behörden bestellt ist !
Meiner Meinung nach, wird denn immer gleich voreilig der Vorwurf erhoben man sei ungeeignet ein Kfz zu führen,oder am Straßenverkehr teil zu nehmen,obwohl manch einer schon 30 und mehr Jahre, Unfall-Frei zu Fuß gegangen oder gefahren ist ! Ich werte diese und viele andere Ungereimtheiten jedenfalls als Verunglimpfung oder Diskriminierung oder auch Kriminalisierung der Verkehrs-Teilnehmer, das ist in unserem so gepriesenen Rechtsstaat eine Katastrophe oder auch Willkür und wenn es dann noch heißt sie müssen zur MPU,die ja als freiwillig deklariert ist,wenn man sie aber ablehnt bekommt man den Führerschein nicht wieder, ist das meiner Meinung nach eine strafbare Erpressung !
Liebe Grüße ! Kulkyboy

Gast auto.de

April 17, 2011 um 6:59 pm Uhr

Ich bin schon lange der Meinung, dass unser Problem im Straßenverkehr die Richter sind. Zwei Jahre kosequente Anwendung der entsprechenden Paragraphen, auch bei sogenannte Promis, und auf den Strassen wird es merklich gesitteter zugehen.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 6:52 pm Uhr

Also, ich find das Urteil beschämend. Jeder, der sich beruflich hinters Steuer setzt, weiss, dass er mit riskantem Fahrverhalten, überhöhter Geschwindigkeit etc. seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt. Das Fahrverbot kann übrigens auch während der Urlaubszeit abgesessen werden. Also lässt sich jetzt jeder, der mit dem Auto zu schnell zur Arbeit gefahren ist, von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, dass er im Falle eines Fahrverbotes gekündigt wird, oder wie seh ich das? Ich denke, wir sind in einem Rechtsstaat, in dem jeder die Gesetze einhalten muss. Dazu gehört auch die StVO! Schon bei der Fahrprüfung lernt man, welche Strafen einem bei Verkehrsverstößen drohen. Am besten, der Außendienstler meldet sich freiwillig mal zur MPU an oder macht die Fahrprüfung noch mal neu!

Gast auto.de

April 17, 2011 um 5:51 pm Uhr

Also mal ganz ehrlich,dem würde ich erst gar nicht mehr ins Auto lassen.
Wenn ich so ne scheiße lese wie "Termindruck" unsw. dann stellt es mir die Nackenhaare auf.
Ich bin saelbst Berufskraftfahrer und dadurch mittlerweile schon über 2 Millionen KM auf deutschen Straßen unterwegs.
Termin ist immer dann wenn ich ankomme und sollte das zu spät sein dann nutze ich im zeitalter der komunikation so ein adequates Mittel Namens Handy und kündige meine verspätung an.
Ein Richter der so einen Fliegenschiß von Urteil rausgibt hat wohl selber keine Kinder und Angehörigen die durch solche Vollidioten in gefahr sind.
Der Idiot der weniger als 3/10 Abstand gehalten hat hat doch wissentlich seine existenz in Gefahr gebracht also soll er dafür auch gebührend bestraft werden und nicht weiter das Leben andere durch sein Rücksichtsloses Verhalten gefährden.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 5:19 pm Uhr

Idioten am Steuer hat es immer gegeben, wird es immer geben. Und Raser auch. Wenn 3/10 nachgewiesen wurden, kann man davon ausgehen, das es sicherlich auch weniger waren, eventuell sogar noch "Lichthupe" dabei.
Wer erinnert sich noch an die junge Mutter, die einstmals vor Schreck ihren Wagen in die Leitplanke gesetzt hatte und verstarb? Wahrscheinlich habe hier alle zu wenig Gehirnmasse, um sich daran zu erinnern.
Solche Raser und Drängler haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, sollen sie doch Harz IV holen, mir ist meine Sicherheit im Straßenverkehr lieber, als durch so einen Idioten in einen (meistens) schweren Unfall auf der Bahn verwickelt zu werden, eventuell sogar mit Toten.
Daher finde ich das Urteil zu milde.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 5:15 pm Uhr

Wie soll das Gericht entscheiden nach dem Unfall auf der A19 bei Rostock? War dort auch ein Außendienstler unterwegs, der unter Termindruck stand.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 3:54 pm Uhr

Dem Unfallopfer isr es egal, ob ihm ein gestresster Außendienstler oder ein Rentner ohne Sicherheitsabstand abschießt. Also entweder anständig fahren oder mit den Konsequenzen leben.
Anm.: Ich bin kein Rentner und fahre BMW 740d, weiß also, was auf der Bab LOS IST. Besser früh einen Monat ohne Schein, als spät ohne Leben.

Gast auto.de

April 17, 2011 um 3:47 pm Uhr

Strafen und Buße sollte der Auto Fan mal unterscheiden lernen. Geringe Strafen?? Er tickt wohl nicht sauber?

Gast auto.de

April 17, 2011 um 3:28 pm Uhr

Was heisst denn hier "Vögel" und "rumtreiben"? Und natürlich muss mal wieder der Termindruck herhalten, war ja klar. Ich fahre auch 60Tkm Aussendienst im Jahr und habe keine Probleme damit, Abstand und Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Wenn man zu seinem Termin pünktlich sein will, dann muss man rechtzeitig losfahren! Und wenns einen Stau gibt, dann kann man dem Kunden immer noch telefonisch bescheid geben, dass es etwas später wird. Kein Grund, deshalb dann zu rasen und zu drängeln.

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