10 Jahre Techniktrends – Das mitdenkende Fahrzeug

Ob man den im Jahr 1912 eingeführten elektrischen Anlasser bereits als Assistenzsystem bezeichnen sollte, ist aus heutiger Sicht fraglich. Servolenkung (1952) und Bremskraftverstärker (1955) hingegen lassen sich guten Gewissens dazuzählen. Diese Helfer sind inzwischen allerdings so verbreitet, dass sie als Assistenzsysteme nicht mehr wahrgenommen werden. Unter Fahrerassistenzsystemen versteht man heute elektronische Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Unterstützung des Fahrers. Dabei geht es um Komfort, vor allem aber um Sicherheit.

Mit dieser Zielsetzung unternehmen Automobilhersteller und Zulieferer erhebliche Anstrengungen in Forschung und Entwicklung. Gerade in den letzten Jahren hat sich das Angebot an Systemen stark erweitert und wird sich in Zukunft weiter vergrößern. Assistenzsysteme stehen dem Fahrer vor allem in kritischen Situationen zur Seite und helfen gegebenenfalls, einem möglichen Fehlverhalten entgegenzuwirken und das Unfallrisiko zu senken. Sie wirken automatisch oder auf Anforderung auf Antrieb und Steuerung des Fahrzeugs oder warnen den Fahrer auf unterschiedliche Weise (optisch, akustisch oder haptisch) vor oder während kritischer Fahrsituationen. [foto id=“335098″ size=“small“ position=“right“]Dazu zählen beispielsweise adaptives Kurvenlicht, Scheibenwischerautomatik, Berganfahrhilfe, Nachtsichtassistent, Tempomat (Geschwindigkeitsregler), Reifendruckkontrolle, Abstandswarner, Totwinkel-Überwachung, Spurhalteassistent oder Einparkhilfe. Fahrdynamiksysteme wie ABS (Antiblockiersystem) oder ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) sind Bestandteil einer eigenen Betrachtung, obwohl die Übergänge hier fließend sind.

Fahrerassistenzsysteme müssen Fahrzustände und zunehmend auch Fahrsituationen erkennen und bewerten können. Dafür werden zahlreiche Sensoren benötigt. Neben den Messgebern, die den Motor- und Fahrwerkszustand des eigenen Fahrzeugs überwachen, spielen Sensoren für die Fahrzeugumfelderkennung eine zunehmend größere Rolle. Neben Ultraschall für die Nahfeldüberwachung (z.B. Einparkhilfe) werden Radar für weitere Entfernungen (z.B. Abstandsregelung) und Kameras für die Erkennung optischer Strukturen (z.B. Fahrbahnmarkierungen) und Objekte (z.B. Fahrzeuge oder Personen) verwendet.

[foto id=“335099″ size=“small“ position=“left“]Das Potential, durch Fahrerassistenzsysteme eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist nicht zu unterschätzen. Nach Berechnungen des ADAC könnte der Abstandsregler zu einer um 17 Prozent geringeren Anzahl schwerer Unfällen mit Personenschaden führen, der Notbremsassistent zu 28 Prozent weniger Auffahrunfällen mit Personenschaden. Sechs Prozent weniger Verkehrstote bei Nacht wären mit dem Nachtsichtassistenten zu erreichen. Durch den Spurhalteassistent könnten die Lkw-Unfälle durch Spurverlassen auf Autobahnen um 49 Prozent reduziert werden. Und durch den Einparkassistent werden schon heute die Blechschäden deutlich minimiert. Entstehen doch immerhin 30 Prozent der Versicherungsschäden bei Parkmanövern.

Wer mit einem modernen Auto unterwegs ist, wird viele Systeme zu schätzen wissen. So hilft der Totwinkelassistent, wenn man die Spur wechselt. Und moderne Radarsystemen kann das Auto dem Fahrer im Stop-and-Go-Verkehr einigen Stress abnehmen. Manchmal nervt die Technik allerdings auch oder sorgt für Schrecksekunden. Zum Beispiel dann, wenn das Pre-Safe-System bei zügiger Passfahrt in der nächsten Kehre einen Aufprall auf die Felswand wittert und den Fahrer prophylaktisch schon einmal im Sitz fixiert.

[foto id=“335100″ size=“small“ position=“right“]Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt zudem, dass durch Fahrerassistenzsysteme die durch die Fahrphysik bestehenden Grenzen nicht verschoben werden. Weiteren Forschungsbedarf sehen Fachleute im Bereich der Assistenzsysteme, die sich mit den Grenzen der Belastbarkeit des Fahrers befassen. Hierzu zählen etwa Müdigkeitswarner. Kraftfahrer könnten sich nämlich veranlasst sehen, diese Grenzbereiche auszuloten, so die Kritik.

Auch wenn Autos heute dank elektronischer Fahrerassistenzsysteme schon fast von alleine fahren könnten, wird es wohl noch eine Weile dauern, bis die Entscheidungsverantwortung komplett auf die Technik übertragen werden. Dies regelt im Übrigen auch die Wiener Straßenverkehrskonvention aus dem Jahr 1968. In Art. 8, Abs. 5 ist festgelegt: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können.“ Nach heutiger Rechtsauffassung bedeutet dies, dass der Fahrer jederzeit in der Lage sein muss, die Eingriffe seines Assistenzsystems zu übersteuern. Die Verantwortlichkeit für die Führung eines Fahrzeugs verbleibt also beim Menschen.

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