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Eine nachträglich in ein teilweise privat genutztes Firmenauto eingebaute Flüssiggasanlage gilt nicht als Sonderausstattung im Sinne der Ein-Prozent-Regelung. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist jetzt der Branchen
Mit den Verzögerungstaktiken der Kfz-Haftpflichtversicherer hat das Oberlandesgericht (OLG) München laut dem ADAC bei der Regulierung von Unfallschäden aufgeräumt. Sechs Wochen nach Geltendmachung eines Schadenersatzes aus einem
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